Wiederherstellung des öffentlichen Gehweges vor der Liegenschaft Grüneburgweg 12, REWE Markt
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Bisheriger Verlauf
28.07.2017
23.10.2017
23.10.2017
Antrag Ortsbeirat
Wiederherstellung des öffentlichen Gehweges vor der Liegenschaft Grüneburgweg 12, REWE Markt
Details im PARLIS OF_332-2_201728.07.2017
Antrag Ortsbeirat
Wiederherstellung des öffentlichen Gehweges vor der Liegenschaft Grüneburgweg 12, REWE Markt
Details im PARLIS OF_332-2_201723.10.2017
Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 28.07.2017, OF 332/2
Betreff: Wiederherstellung des öffentlichen Gehweges vor der Liegenschaft Grüneburgweg 12, REWE Markt
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Wiederherstellung des auf städtischem Grund befindlichen Gehweges vor dem privaten Grundstück des REWE Marktes im Grüneburgweg, durch folgende Maßnahmen: - Der Gehweg entlang des Grundstücks Grüneburgweg 12 wird durch Entwidmung und Umbau der davor liegenden Parkflächen zu einem benutzbaren öffentlichen Gehweg umgebaut. - Die Sitzbänke deren Sitzfläche in Richtung REWE Markt ausgerichtet sind, umzudrehen. - Die öffentliche Grundstücksgrenze entlang der Bäume, durch eine Hecke zu markieren. - Sondernutzungen entlang des jetzt als öffentlich nutzbaren Gehwegs nicht mehr zuzulassen. - Anbringung von genügend Fahrradständern, ohne Behinderung des Gehwegs. - Entfernen der Glascontainer Ecke Grüneburgweg und Im Trutz Frankfurt. Begründung:
Anwohner beschweren sich regelmäßig über den zu schmalen Durchgang auf dem im privaten Besitz befindlichen Gelände vor dem REWE Markt, der je nach Saison durch die beidseitigen Verkaufsregale eingeschränkt ist. Der auf öffentlichem Grund befindliche schmale Bürgersteig ist keine attraktive Alternative, da er durch den Parkraum, Schilderpfosten, Parkscheinautomat, Lichtmast, abgestellte Fahrräder, etc. eingeschränkt ist. Das beiliegende Bild vor dem REWE Markt ist nur ein Momentaufnahme, das aber aufzeigt, wie schmal der Durchgang für die hohe Frequenz an Nutzern sein kann, zu anderen Zeiten ist die Situation wesentlich schlimmer. Versuche von städtischer Seite auf den Marktbetreiber einzuwirken den Durchgang gemäß allgemein gültiger Vorgaben für Gehwege zu ordnen, sind bislang an der nicht kooperativen Haltung des Marktbetreibers gescheitert. Es ist deshalb an der Zeit für die Nutzer einen breiten öffentlich zugänglichen und frei von Verkaufsauslagen nutzbaren Gehweg zu schaffen.Nebenvorlage: Antrag vom 23.10.2017, OF 421/2
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 332/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten hierzu einen Ortstermin zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 332/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 614 2017 1. Die Vorlage OF 332/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 421/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme