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Stadtpark Höchst

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.01.2012

Bericht des Magistrats

Förderprogramm Innenstadt Höchst hier: Höchster Stadtpark in das Fördergebiet aufnehmen!

Details im PARLIS B_35_2012
14.03.2012

Antrag Ortsbeirat

Stadtpark Höchst

Details im PARLIS OF_332-6_2012
20.03.2012

Anregung Ortsbeirat

Stadtpark Höchst

Details im PARLIS OM_999_2012
20.03.2012

Anregung Ortsbeirat

Stadtpark Höchst

Details im PARLIS OM_1000_2012
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 14.03.2012, OF 332/6 Betreff: Stadtpark Höchst Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten im Rahmen der Sanierung des Höchster Stadtparks folgende Punkte zu beachten 1. Die bestehende Treppe zwischen Kurmainzer Straße und Stadtpark abzureißen und stattdessen die Grünfläche zu erweitern bzw. Bäume und Büsche zu pflanzen. 2. Die bestehende Natur im Rahmen der Sanierungsarbeiten zu schonen.

Begründung:

Die bestehende und mittlerweile gesperrte Treppe zwischen Kurmainzer Straße und Höchster Stadtpark ist in einem maroden Zustand. Eine Sanierung oder gar Neubau der Treppe macht keinen Sinn, da wenige Meter weiter ein ebenerdiger barrierefreier Zugang zum Stadtpark existiert. Dieser wird von den meisten Parkbesuchern benutzt. Es sollte daher die Treppe abgerissen und stattdessen die Parkfläche erweitert werden. Seit dem die Insel des Weihers im Höchster Stadtpark geradezu gerodet wurde, haben sich viele Anwohner gewundert, was im Stadtpark vor sich geht. Viele Bürger befürchten, dass der Kahlschlag im Rahmen der Sanierung weitergeht. Daher sollte zukünftig bei weiteren Sanierungsarbeiten darauf geachtet werden die bestehende Natur zu schonen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 35 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

9. Sitzung des OBR 6 am 20.03.2012, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 999 2012 Anregung an den Magistrat OM 1000 2012 1. Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 331/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 332/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme