Antrag vom 01.08.2017, OF 333/10 Betreff: Gefahrenabwehr im Malvenweg Vorgang: OM 633/11 OBR 10; ST 219/12; OM 1556/17 OBR 10; ST 1300/17 Am 16.03.2017 wurde eine Frau im Malvenweg von einem rückwärts ausfahrenden LKW auf ihrem Fußweg zur Sonnentaustraße schwer verletzt. Immer wieder wird über gefährliche Verkehrssituationen dort berichtet, obwohl der Malvenweg als verkehrsberuhigter Bereich gerade Fußgänger besonders schützen soll. Der Magistrat hatte mit der ST 219 am 6.02.2012 darauf hingewiesen, dass ein Abpollern des Malvenweges an der Einfahrt von der Sonnentaustraße deshalb kaum zu realisieren sei, weil es sich zugleich um eine Feuerwehrzufahrt handelt und das Pollern auch mit den privaten Parkplatzbenutzern abgestimmt werden müsste. D.h., es müssten abschließbare Poller, mit entsprechend vielen Schlüsseln angebracht werden. In der Antwort des Magistrats vom 24.07.2017 wird erneut darauf verwiesen, dass die Sperrung der Straße mittels Schlüsselanlage eine Maßnahme ist, die ausschließlich für Einsatzkräfte der Feuerwehr vorbehalten sein muss. Zitat: "Im Malvenweg wäre jedoch eine Vielzahl privater Anlieger betroffen, sodass der Anregung weiterhin nicht entsprochen werden kann." Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut um Prüfung und Bericht, ob das Abpollern hinter den Parkplatzzufahrten für die privaten Anlieger mit einer Schlüsselanlage für die Einsatzkräfte der Feuerwehr möglich ist.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 633 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 219 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1556 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1300 Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 542 2017 Die Vorlage OF 333/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme