Öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 7

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Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 29.08.2023, OF 333/7 Betreff: Öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 7 Vorgang: M 174/22; OM 3658/23 OBR 7 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat hat im November 2022 den Ergebnisbericht "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" veröffentlicht (M 174/2022). Daraus wird ersichtlich, dass die Versorgung mit barrierefreien Toiletten im Ortsbezirk 7 stark ausbaubedürftig ist. 1. In Bezug auf die M-Vorlage (Punkt III b.) fordert der Ortsbeirat den Magistrat daher auf, alle fünf öffentlichen Toiletten, die im Geoportal der Stadt Frankfurt am Main für den Ortsbezirk 7 verzeichnet sind, unabhängig von anstehenden Sanierungs- und Umbauarbeiten zu überprüfen, ob sie funktionstüchtig sind und wann sie barrierefrei sowie behindertengerecht umgebaut werden können. Dabei ist darauf zu achten, dass sie möglichst rund um die Uhr offen und alle Anforderungen der Barrierefreiheit sowie Inklusion erfüllen, damit sie uneingeschränkt nutzbar sind. Neben der Schwellenlosigkeit betrifft dies u.a. die Anfahrbarkeit mit dem Rollstuhl (Steigungsgrad der Rampe) und dass die Tür auch eigenhändig von Menschen mit Behinderungen geöffnet werden kann. Ergänzend zu der OM 3658, indem der Ortsbeirat auf den Nachholbedarf bei der Toilette an der Praunheimer Brücke aufmerksam gemacht hat, sollten insbesondere die Standorte an den Friedhöfen Westhausen und Praunheim in den Blick genommen werden. 2. Im benannten Toilettenkonzept sollen in Rödelheim "Auf der Insel" und und "Am Blauen Steg" zwei Systemtoiletten geschaffen werden. Zusammen mit der Toilette am Rödelheimer Bahnhof ist die Dichte an öffentlichen Toiletten, die zukünftig barrierefrei sind, relativ hoch. In Teilen Rödelheims westlich der Bahntrasse, aber insbesondere in Praunheim, Hausen und Industriehof, ist man weit davon entfernt, die von der FBAG eingeforderten, kurze Wege zwischen den Standorten bereitzuhalten. Deshalb bittet der Ortsbeirat den Magistrat eine Liste mit zusätzlichen Standorten für die betroffenen Stadtteile vorzulegen, die die maximale Distanz von 600m abbilden. 3. Außerdem wird der Magistrat gebeten, im Gespräch mit Betreiber:innen von Restaurants, Gaststätten, Kneipen, Cafès und anderen Einrichtungen der sozialen, kulturellen oder medizinischen Infrastruktur etc. im Ortsbezirk darauf hinzuwirken, dass weitere barrierefreie Toiletten für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. 4. Zu guter Letzt fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, die Barrierefreiheit als Kriterium in der App FES Toilettenfinder und im Geoportal der Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen und die Suchfunktion entsprechend anzupassen sowie regelmäßig auf den aktuellen Stand zu bringen.

Begründung:

Barrierefreiheit und Inklusion sind Voraussetzungen, damit Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Es ist zu begrüßen, dass bei Neuplanungen diese Anforderungen berücksichtigt und die FBAG (Frankfurter Behinderten-Arbeitsgemeinschaft) in den Prozess miteinbezogen werden soll. Nur durch die Augen von betroffenen Personen kann sichergestellt werden, dass dabei auch keine Fehler gemacht werden, die Menschen mit Behinderung den Zugang erschweren oder diesen sogar verhindern. Die beiden o.g. Begriffe sind dabei keinesfalls gleichzusetzen, wie aus der Stellungnahme der FBAG zu der o.g. M-Vorlage hervorgeht. Öffnungszeiten, die Distanz zur nächsten Toilette und die Zugänglichkeit gehören ebenfalls dazu. Die beschriebenen Problemlagen bedürfen einer Lösung. Im Geoportal der Stadt Frankfurt am Main sind für den Ortsbezirk 7 lediglich fünf Toilettenstandorte ausgewiesen. Der Standort Praunheimer Brücke ist gar nicht barrierefrei und die Standorte an den Friedhöfen Westhausen und Praunheim sind mit dem Hinweis gekennzeichnet, dass die behindertengerechte Toilette nicht allen Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht. Daher ist das vorgelegte Toilettenkonzept hinsichtlich der UN-Behindertenrechtskonvention und ihrer Überführung in europäisches Recht v.a. bezüglich des Bestandes unzureichend und bedarf dahingehend einer Überarbeitung. Nur wenn diese Anforderungen erfüllt sind, können Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen, ansonsten sind sie ihrer Freizeitgestaltung und im Alltagsleben eingeschränkt.dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3658 Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über Ziffer 2. des Tenors getrennt vom Rest der Vorlage OF 333/7 abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4353 2023 1. Ziffer 2. der Vorlage OF 333/7 wird abgelehnt. 2. Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage OF 333/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, farbechte/LINKE, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, CDU und fraktionslos (= Annahme); FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)