Treffmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger auf dem Gelände Kollwitzstraße 5 bis 7
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 22.09.2023, OF 334/7 Betreff: Treffmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger auf dem Gelände Kollwitzstraße 5 bis 7 Der Ortsbeirat begrüßt grundsätzlich die von der Stabsstelle Unterbringungs-management und Geflüchtete und der KEG vorgestellten Planungen für das Areal Kollwitzstraße 5-7, bittet den Magistrat jedoch sicherzustellen, dass die folgenden Punkte umgesetzt werden: 1. Der im Bestandsgebäude vorgesehene Gemeinschafts- bzw. Multifunktionsraum kann an zwei Tagen pro Woche zwischen 18:00 und 22:00 Uhr auch von Vereinen und Initiativen im Stadtteil reserviert und exklusiv genutzt werden. Weitere Nutzung aus dem Stadtteil sind mit dem Träger der Wohneinrichtung abzusprechen. Die Nutzung erfolgt kostenfrei bzw. für eine geringe Reservierungsgebühr. 2. In den geplanten Neubau auf dem Areal wird ein Multifunktionsraum mit separatem Eingang integriert, der von allen Bürger:innen sowie Vereinen und Initiativen genutzt/reserviert werden kann. Die Konditionen für eine Anmietung orientieren sich maximal an den Konditionen der Saalbau für Räume in vergleichbarer Größe. 3. Das Außengelände kann mindestens drei Mal im Jahr - nach Absprache mit dem Einrichtungsträger - kostenfrei für Tagesveranstaltungen genutzt werden, sofern in Westhausen aktive Initiativen bzw. Vereine einen entsprechenden Bedarf anmelden. Es ist sicherzustellen, dass bei diesen Veranstaltungen die Toiletten des Multifunktionsraums im Bestandsgebäude genutzt werden können. 4. Der geplante Neubau ist schnellstmöglich zu errichten.
Begründung:
In Westhausen existieren, mit Ausnahme der kleinen Außenstelle des Quartiersmanagements, keine Treffmöglichkeiten für die Bürger:innen. Mit dem Ankauf des Geländes Kollwitzstraße 5-7 war die Hoffnung verbunden, dass solche Möglichkeiten realisiert werden. Bei der Vorstellung im Ortsbeirat entstand der Eindruck, dass der vorhandene Multifunktionsraum im Bestandsgebäude im Prinzip nur von den dort untergebrachten Menschen bzw. für örtliche Aktivitäten mit den dort lebenden Menschen nutzbar ist. Auch wenn die Privatsphäre der Untergebrachten geschützt werden muss, wäre eine solche Nutzungsform nicht im Interesse der Bürger:innen. Auch in der Übergangszeit sollte daher eine zeitlich stark eingeschränkte Nutzung durch die Bürger:innen möglich sein. Mit Fertigstellung des Neubaus sollten dann Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, deren Hauptzweck die Nutzung durch die Bürger:innen ist. Dies schließt die Nutzung durch den Träger der Einrichtung und die untergebrachten Menschen natürlich nicht aus.Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4551 2023 Die Vorlage OF 334/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme