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Erbbauzins fair und sozial gerecht gestalten

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.09.2022, OF 335/11 Betreff: Erbbauzins fair und sozial gerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, neue Erbbaurechtsverträge so zu gestalten, dass auch Normalverdiener und junge Familien im Ortsbezirk 11 den Erbbauzins bezahlen können. Um dies zu erreichen, sollten bei der Festlegung der Höhe des Erbbauzinses auch die individuellen Einkommensverhältnisse des Erbbauberechtigten berücksichtigt werden. Berücksichtigt werden sollten dabei auch Mieteinnahmen, die auf dem Erbbaugrundstück erzielt werden. Die von der Römerkoalition beabsichtigte Beibehaltung der Kopplung des Erbbauzinses an den Bodenrichtwert und die beabsichtigte Senkung des Erbbauzinses von 2,5% auf 1,5%, sollen nicht weiterverfolgt werden. Bei der im Abstand von jeweils fünf Jahren stattfindenden Anpassung des Erbbauzinses sollte nicht mehr der Verbraucherpreisindex, sondern die Einkommensentwicklung / Reallohnentwicklung des Erbbauberechtigten berücksichtigt werden.

Begründung:

Bedingt durch die Kopplung des Erbbauzinses an den Bodenrichtwert kommt es auch im Ortsbezirk 11 dazu, dass aktuell neu abgeschlossene Erbbaurechtsverträge einen um das 38-fache höheren Erbbauzins als die Vorgänger-Verträge ausweisen. Den Antragstellern ist ein Fall bekannt, in welchem der Erbbauzins von 409€ auf 15.390€ jährlich erhöht wurde. Für die kommenden Jahre werden weitere Steigerungen prognostiziert. Da die in den 1950er Jahren abgeschlossenen Erbbaubaurechtsverträge überwiegend eine Laufzeit von 75 Jahren haben, laufen in diesem und im nächsten Jahrzehnt die alten Verträge aus und neue Verträge mit den derzeit gültigen Konditionen werden abgeschlossen. Mit den Kopplungen des Erbbauzinses an die Bodenrichtwerte und den Verbraucherpreisindex profitiert die Stadt Frankfurt ungewollt von der Bodenspekulation und der hohen allgemeinen Inflation. Dadurch wiederum kommt es zu einer ungewollten Verteuerung der Mieten und somit der Vertreibung der alteingesessenen Frankfurter/innen aus der Stadt. Normalverdienern bleibt der Zugang zu einer eigenen Immobilie verwehrt. Die neuen Erbbauberichtigten, sowie diejenigen, bei denen die alten Verträge auslaufen, sind gezwungen, die Wohnungsmieten extrem zu erhöhen oder aber die Immobilie zu verkaufen. Sollte keine Änderung der Erbbaurechtsverträge vorgenommen werden, dann können sich zukünftig nur noch Besserverdienende, Spekulanten und Investoren eine Immobilie auf einem Erbbaugrundstück leisten. Die Mieten in der Stadt würden noch unerschwinglicher. Selbst der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags weist in seinem Gutachten, "Die Gestaltung von Erbbauzinsvereinbarungen auf kommunalen Grundstücken" vom 29.01.2021, auf die Problematik der Kopplung der Erbbauzinsen an die stark steigenden Grundstückswerte hin. Weiterhin wird in diesem Gutachten ausgeführt, dass die Art und Höhe des Erbbauzinses, gemäß dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, frei vereinbart werden kann. Auch in Frankfurt sollte mehr und nicht weniger bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

14. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 258 2022 Die Vorlage OF 335/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "Einkommensverhältnisse" durch die Wörter "Einkommens- und Vermögensverhältnisse" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, CDU und FDP