Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Öffentliche Wohnungsbauunternehmen bevorzugen und Klimaziele im Gebäudebestand erreichen
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, Gelder zur Verhinderung von Überwärmung im Stadtgebiet zuallererst aktiv an öffentliche Wohnungs-bauunternehmen zu vergeben, wenn diese
- über einen großen, möglichst gleichförmig strukturierten und sanierungsbedürftigen Wohnungsbestand verfügen und
- mit ihren Liegenschaften in Bereichen vertreten sind, die von drohender Überwärmung besonders betroffen sind.
Begründung
Im Bericht B 406 wird dargelegt, dass Fördergelder nicht in ausreichendem Maße abgerufen werden, obwohl dringender Handlungsbedarf besteht. Es fällt außerdem auf, dass die wenigsten Förderanträge aus den am stärksten betroffenen Stadtteilen mit hohem Erwärmungspotential oder geringem Grünanteil z. B. Altstadt, Bahnhofsviertel, Gallus oder Innenstadt kommen. In den Siedlungen der Altstadt und Innenstadt und vor allem dem Gallus ließe sich mit relativ wenig Planungsaufwand enorm viel erreichen, da es dort großflächige Siedlungen im Eigentum städtischer Gesellschaften gibt. Hier können großflächig Fassaden und Dächer begrünt werden. Durch politische Einflussnahme können die Abläufe bei Planung und Durchführung zusätzlich vereinfacht werden, um das dringende Ziel der Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2021BB 406Ziele bei der Verhinderung von Überwärmungen im Stadtgebiet erreichen: Förderprogramm Klimaanpassung jährlich auswertenMagistratsbericht
- 18. Januar 2022Sie sind hierOFOF 335/1Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Öffentliche Wohnungsbauunternehmen bevorzugen und Klimaziele im Gebäudebestand erreichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Die PARTEI (= Enthaltung)