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Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Öffentliche Wohnungsbauunternehmen bevorzugen und Klimaziele im Gebäudebestand erreichen

Vorlagentyp: OFGRÜNE
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAbgelehnt

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Thema Wohnen verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, Gelder zur Verhinderung von Überwärmung im Stadtgebiet zuallererst aktiv an öffentliche Wohnungs-bauunternehmen zu vergeben, wenn diese

- über einen großen, möglichst gleichförmig strukturierten und sanierungsbedürftigen Wohnungsbestand verfügen und

- mit ihren Liegenschaften in Bereichen vertreten sind, die von drohender Überwärmung besonders betroffen sind.

Begründung

Im Bericht B 406 wird dargelegt, dass Fördergelder nicht in ausreichendem Maße abgerufen werden, obwohl dringender Handlungsbedarf besteht. Es fällt außerdem auf, dass die wenigsten Förderanträge aus den am stärksten betroffenen Stadtteilen mit hohem Erwärmungspotential oder geringem Grünanteil z. B. Altstadt, Bahnhofsviertel, Gallus oder Innenstadt kommen. In den Siedlungen der Altstadt und Innenstadt und vor allem dem Gallus ließe sich mit relativ wenig Planungsaufwand enorm viel erreichen, da es dort großflächige Siedlungen im Eigentum städtischer Gesellschaften gibt. Hier können großflächig Fassaden und Dächer begrünt werden. Durch politische Einflussnahme können die Abläufe bei Planung und Durchführung zusätzlich vereinfacht werden, um das dringende Ziel der Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. November 2021BB 406Ziele bei der Verhinderung von Überwärmungen im Stadtgebiet erreichen: Förderprogramm Klimaanpassung jährlich auswertenMagistratsbericht
  2. 18. Januar 2022Sie sind hier
    OFOF 335/1Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Öffentliche Wohnungsbauunternehmen bevorzugen und Klimaziele im Gebäudebestand erreichen
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 8 · 08.02.2022
TO I, TOP 8
Abgelehnt
1. a) Die Vorlage B 406 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 335/1 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeDie Partei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDFDPLinke
Ablehnung:
GrüneÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Die Partei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Die PARTEI (= Enthaltung)

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