Straßenbauarbeiten als Chance für Baumpflanzungen nutzen
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Bisheriger Verlauf
17.01.2022
04.03.2022
03.04.2022
02.05.2022
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Kuhwaldstraße bei Erneuerung mit zusätzlichen Bäumen versehen
Details im PARLIS OM_1404_2022Stellungnahme des Magistrats
Kuhwaldstraße bei Erneuerung mit zusätzlichen Bäumen versehen
Details im PARLIS ST_610_2022Antrag Ortsbeirat
Straßenbauarbeiten als Chance für Baumpflanzungen nutzen
Details im PARLIS OF_336-2_2022Anregung Ortsbeirat
Straßenbauarbeiten als Chance für Baumpflanzungen nutzen
Details im PARLIS OA_188_202217.01.2022
Anregung Ortsbeirat
Kuhwaldstraße bei Erneuerung mit zusätzlichen Bäumen versehen
Details im PARLIS OM_1404_202204.03.2022
Stellungnahme des Magistrats
Kuhwaldstraße bei Erneuerung mit zusätzlichen Bäumen versehen
Details im PARLIS ST_610_202203.04.2022
Antrag Ortsbeirat
Straßenbauarbeiten als Chance für Baumpflanzungen nutzen
Details im PARLIS OF_336-2_202202.05.2022
Anregung Ortsbeirat
Straßenbauarbeiten als Chance für Baumpflanzungen nutzen
Details im PARLIS OA_188_2022 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 03.04.2022, OF 336/2
Betreff: Straßenbauarbeiten als Chance für Baumpflanzungen nutzen
Vorgang: OM 1404/22 OBR 2; ST 610/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, 1. bei allen künftigen Straßenbaumaßnahmen und Straßensanierungen die Möglichkeit und die Voraussetzungen für zusätzliche Baumpflanzungen im Vorfeld eingehend zu prüfen und 2. immer dann, wenn die Breite des Straßenquerschnittes dies erlaubt, neue Bäume im Rahmen der Bau- oder Sanierungsmaßnahme zu pflanzen 3. hierbei nach Möglichkeit gemäß des Konzeptes der Schwammstadt vorzugehen, die Baumaßnahme sowie die Baumpflanzungen also so zu planen und umzusetzen, dass Regenwasser von der Straße und den Gehwegen zu den Baumstämmen hinfließt und den Wurzelbereich der Bäume mit entsprechend aufnahmefähigem Bodenmaterial zu befüllen, 4. sofern hierfür eine Neuaufteilung des Straßenquerschnitts erforderlich ist, diese zugunsten der Baumpflanzungen und unter Erhalt des Raumes für Fußgänger*innen vorzunehmen. Begründung:
Die Notwendigkeit zusätzlicher Bäume mit guten Wachstumsbedingungen sollte in Zeiten des Klimawandels und zu erwartender weiterer Erhitzung der Stadtgebiete selbstverständlich sein und keiner weiterer Begründung bedürfen. Es ist hierfür jede sich bietende Gelegenheit unbedingt zu nutzen. Das Schwammstadtkonzept bietet derzeit die besten Wachstumsbedingungen für Stadtbäume und sollte daher bei Neupflanzungen immer Anwendung finden, wenn sich die Möglichkeit bietet. Erneuerungen von Straßenabschnitten sollten die Möglichkeit eröffnen, neue Bäume zu pflanzen und hierbei nach dem Schwammstadtkonzept vorzugehen, wenn hierbei Grundaushub und Erneuerung der Trag- und Deckschichten vorgenommen werden. Bei bestehenden Bäumen ist eine Anpassung an dieses Konzept nur sehr schwer umsetzbar, da hierfür das Erdreich recht tief ausgehoben werden muss. Erneuerungen sind also der geeignete Zeitpunkt für solche Maßnahmen. Die Grunderneuerung der Kuhwaldstraße wäre hierfür eine gute Gelegenheit gewesen und wurde durch den Ortsbeirat 2 (OM1404) angeregt. Leider wurde die Anregung vom Magistrat aufgrund zusätzlichen Planungsaufwandes verworfen (ST 610). Selbstredend erhöht sich mit Baumpflanzungen der Planungsaufwand von Straßensanierungen. Verglichen mit dem Planungsaufwand für nachträgliche Baumpflanzungen ist dieser aber vernachlässigbar. Auch wenn andere Anpassungs- und Gegenmaßnahmen zu Klimawandel im Planungsaufwand vergleichend betrachtet werden, erscheint der zusätzliche Aufwand für regelmäßige Baumpflanzungen bei Straßenerneuerungen mindestens vertretbar.
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1404
Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 610 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 188 2022 Die Vorlage OF 336/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 LINKE.