Alter und Denkmalwert des ehemaligen Heddernheimer Schulgebäudes Diezer Straße 10

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 04.09.2023, OF 339/8 Betreff: Alter und Denkmalwert des ehemaligen Heddernheimer Schulgebäudes Diezer Straße 10 In der Diezer Straße 10/Ecke Alt-Heddernheim befindet sich die ehemalige Heddernheimer Elementarschule. Bis zum Neubau der heutigen Robert-Schuhmann-Schule (mit allen Bauphasen zwischen 1880 und 1905) hat das Haus für Schulzwecke und bis zur Eingemeindung nach Frankfurt 1910 als Bürgermeisteramt für Heddernheim gedient. In der Literatur existieren jedoch unterschiedliche Angaben über das Alter des heute als Wohnhaus genutzten Gebäudes. Während die Heddernheimer Lokalforschung das Gebäude als Bauprojekt der kurmainzer Zeit auf 1726 datiert, beschreibt es die Frankfurter Denkmaltopographie (S. 564) als "Wohnhaus um 1910". Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche Datierung ist bei dem Gebäude Diezer Straße 10 richtig? 2. Existieren Quellen/Archivalien zur Nutzung des Gebäudes als Schule und Bürgermeisteramt und wenn ja, welche? 3. Für welche Zwecke wurde das Gebäude vor und nach 1910 genutzt? 4. Wenn das Gebäude zum Besitz der ehemals selbständigen Gemeinde Heddernheim gehörte, ist die Stadt Frankfurt heute noch Eigentümerin des Gebäudes? 5. Wie bewertet der Magistrat den baulichen Zustand des Gebäudes und seinen Denkmalwert? 6. Hält der Magistrat die Anbringung einer Informationstafel an dem Haus für möglich und welche Kosten würden entstehen?Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 764 2023 Die Vorlage OF 339/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme