Antrag vom 21.06.2021, OF 34/8 Betreff: Friedhofsmauer Niederursel unbedingt erhalten Vorgang: ST 111/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach Mitteilung des Magistrats würde eine Sanierung der alten, ca. 220 m langen Friedhofsmauer, wie vom Ortsbeirat gewünscht, mit Kosten von rd. 300.000 Euro zu Buche schlagen. Die innenliegende Mauer sei zudem "entbehrlich". Auch ein Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget komme für das Fachamt nicht in Betracht. Für die Nutzerinnen und Nutzer der Grabstätten direkt an der Mauer bedeutet ein Abriss des Mauerwerks einen erheblichen Eingriff in die bisherige Grabstättengestaltung. Aus stadtteilgeschichtlicher Sicht handelt es sich um die östliche Außenmauer des alten Friedhofs, die zusammen mit der Kapelle einen erkennbaren historischen Grundriss markiert. Der Friedhof würde seinen Charakter verlieren, wenn die Mauer weggebrochen würde. Alte Mauern sind Heimat und Geschichte - die Einfriedung des alten Niederurseler Friedhofs sollte erhalten blieben. Zwischenzeitlich hat der Bürgerverein Niederursel-Nordweststadt zwei voneinander unabhängige Kostenvoranschläge von Bauunternehmen eingeholt, die für Baustelleneinrichtung und Wiederherstellung der Natursteinmauer mit einmal 156.000 Euro und einmal 55.000 Euro rechnen. Da diese Beträge deutlich von der Summe abweichen, die der Magistrat angegeben hat, hält der Ortsbeirat eine neue Verhältnisbestimmung Friedhofskultur/Wirtschaftlichkeit für geboten. Es ist ein schlechtes Zeichen, wenn im Frankfurter Friedhofswesen, das sich im Vergleich zu anderen Kommunen des Rhein-Main-Gebietes sowieso schon durch sehr hohe Gebühren finanziert, Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Vordergrund stehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Rahmen eines Ortstermins mit dem Bürgerverein Niederursel-Nordweststadt, den örtlichen Kirchengemeinden und dem Ortsbeirat Möglichkeiten für die Erhaltung der alten Friedhofsmauer zu erörtern.dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2021, ST 111 Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 542 2021 Die Vorlage OF 34/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme