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Eventuelle Begleit- beziehungsweise Folgeerscheinung des Abrisses eines Gebäudes im Endstück der Eschersheimer Landstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

29.05.2016

Antrag Ortsbeirat

Eventuelle Begleit- beziehungsweise Folgeerscheinung des Abrisses eines Gebäudes im Endstück der Eschersheimer Landstraße

Details im PARLIS OF_34-9_2016
09.06.2016

Auskunftsersuchen

Eventuelle Begleit- beziehungsweise Folgeerscheinung des Abrisses eines Gebäudes im Endstück der Eschersheimer Landstraße

Details im PARLIS V_49_2016
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 29.05.2016, OF 34/9 Betreff: Eventuelle Begleit- beziehungsweise Folgeerscheinung des Abrisses eines Gebäudes im Endstück der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Abriss des letzten Gebäudes auf der östlichen Seite der Eschersheimer Landstraße, evtl. die bisherige Haus-Nr. 582, hat bereits begonnen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es - wie verschiedentlich behauptet, zutrifft, dass der Anfangsbereich der Straße Nußzeil bis etwa Haus-Nr.8, den Straßencharakter verlieren, als Straße aufgehoben werden soll; - sich nicht um ein altes Straßenstück, evtl. sogar um einen historischen Straßenbereich, handelt, der schon deshalb unter Schutz steht.

Begründung:

Bei einer entsprechenden Straßen-Schließung wäre ein Zuweg zum Eschersheimer Friedhof nur noch über die Anbindung der Nußzeil an die Zehnmorgenstraße möglich. Eine Verkehrs-Verbindung wäre ersatzlos gekappt, die Zufahrt zum Eschersheimer Friedhof eingeengt, der Verkehrsfluss behindert.Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

2. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 49 2016 Die Vorlage OF 34/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.