Antrag vom 23.08.2017, OF 343/9 Betreff: Wendemöglichkeit Der Magistrat wird darum gebeten, eine weitere Wendemöglichkeit zu prüfen, indem die linke Fahrspur der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts an der Abzweigung "Höllbergstraße" zu einer Linksabbiegespur ausgeweitet und eine Wendemöglichkeit für Pkw und Lkw eingerichtet wird. Im Übrigen bleibt der Prüfungsauftrag unverändert.
Begründung:
Neben der illegalen Wendemöglichkeit im oberen Bereich der Kurhessenstraße sowie der Leitung des Verkehrs in Richtung Frankfurter Berg über den vorderen Bereich des Lindenrings kommt die im Antrag beschriebene weitere Möglichkeit der Verkehrssteuerung in Betracht. Anders als im Bereich des Weißen Steins, wo der aus der Kurhessenstraße kommende Kreuzungsverkehr die Taktung der U-Bahn beeinflusst, wäre dies bei einem Wendeverkehr an der Höllbergstraße nicht der Fall, da aus der Höllbergstraße kein Verkehr auf die Eschersheimer Landstraße fließt. Die bereits vorhandene Lichtsignalanlage könnte ebenso wie der stadtauswärts fließende Wendeverkehr nach Anforderung gestaltet werden. Notwendig wäre lediglich eine Aufstellfläche links für den wendenden Verkehr sowie eine Ausweitung der Verkehrsfläche im Schienenbereich. Die erforderlichen Umbauarbeiten könnten im Zuge des Rückbaus der Eschersheimer Landstraße umgesetzt werden.Hauptvorlage: Antrag vom 05.06.2017, OF 302/9 Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 302/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 21.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 594 2017 Auskunftsersuchen V 595 2017 1. Die Vorlage OF 302/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 351/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE. zu 2. SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und LINKE. zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP