Halbseitiges Parken auf Gehwegen im Ortsbezirk durch Anbringung des Verkehrsschildes Nr. 315 genehmigen

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Partei(en): BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 28.09.2022, OF 343/9 Betreff: Halbseitiges Parken auf Gehwegen im Ortsbezirk durch Anbringung des Verkehrsschildes Nr. 315 genehmigen

Begründung:

Durchzunehmende Bauaktivitäten (Verdichtung), kommt es zu einem erhöhten Parkdruck in vielen Teilen des Ortsbezirkes. Die Auswirkungen machen sich vor allen Dingen bei fehlenden Parkplätzen bemerkbar. Für viele Anwohner vor Ort ist dieses nicht hinnehmbar. Ähnliches ist zu beobachten bei bisher von der Verdichtung nicht betroffenen, aber seit Jahrzehnten ohne Probleme durchgeführten abstellen der Fahrzeuge. Beispiel: Bei Aufstockung aller Gebäude im Bereich der Stefan-Zweig-Strasse. Ist zu beobachten, dass hier ist kein vernünftiges Parkkonzept vorhanden, denn bei so viele Anwohner, welche hier jetzt zusätzlich wohnen, hätte man deutlich mehr Parkplätze oder Tiefgaragen einplanen müssen. Daher weichen die Anwohner dann dahin aus, wo sie Parkplätze vorhanden sind (zum Beispiel in der Pflug- und Schönbornstrasse. Seitdem jetzt die Strafzettel mehrmals verteilt wurden und sich die Anwohner nun mehr oder weniger "ordnungsgemäß" verhalten, ist ein Teil der Schönbornstraße jetzt sehr schön und schnell befahrbar. Das regt bei einer Durchgangsstrasse (speziell für Verkehrsteilnehmer, welche die Ampelanlage Hügel-/ Raimundstrasse umfahren wollen) dazu an, möglichst schnell durch die Straße zu fahren, um 1-2 Minuten Zeit zu gewinnen. Die Schönbornstrasse ist durch das beidseitige Parken in gewisser Weise verkehrsberuhigt gewesen. In der Vergangenheit wurde hier mit größter Regelmäßigkeit mit Geschwindigkeiten oberhalb von 30 Km/h gefahren, allerdings hat sich dieses nun deutlich verstärkt. 60 - 70 km/h sind, laut Beobachtungen von Anwohnern in letzter Zeit keine Seltenheit. Seitdem die eine Seite "frei" von parkenden Fahrzeugen ist, ist es schon fast mehrfach zu Unfällen gekommen. Die Schönbornstrasse ist in beide Richtungen befahrbar. Es kommen Fahrzeuge aus beiden Richtungen, die dann aneinander vorbeifahren müssen. Fußgänger/ Rollstuhlfahrer/ Kinderwägen sind dann einer erhöhten Gefahr ausgesetzt. Gerade in diesem Bereich leben viele Familien mit Kindern, welche durch die Rücksichtslosigkeit einiger Verkehrsteilnehmer diesen Gefahren ausgesetzt sind. Das frühere beidseitige Nutzen (wenn auch ordnungswidrig) hat zu zweierlei beigetragen: 1. Verkehrsberuhigung, 2. Fußgängersicherheit. Im Bereich der Schönbornstrasse sind zwei Kindergärten. (Am Anfang und Ende) der Straße. Es würde also nicht nur für die Anwohner Vorteile (Verkehrsberuhigung und Sicherheit für Fußgänger) bringen, sondern auch einen enormen Schutz für die Kinder. Dieses Beispiel existiert in weiteren Straßen des Ortsbeirates 9 (mit oder ohne Kindergarten). Entsprechende Schreiben gingen vermehrt in der Vergangenheit entweder auf direktem Weg über den Ortsvorsteher oder bei Mitglieder des Ortsbeirates an. Der Magistrat wird gebeten, neben den oben aufgeführten Beschluss, zusätzlich dem Ortsbeirat weitere Möglichkeiten zur Reduzierung der Geschwindigkeit aufzuzeigen und unaufgefordert bis spätestens Ende dieses Jahres zu berichten.Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2915 2022 Die Vorlage OF 343/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)