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Umbau des Bunkers an der Heerstraße

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 04.03.2019, OF 346/7 Betreff: Umbau des Bunkers an der Heerstraße Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat die Schaffung von Wohnraum im Bunker an der Heerstraße, zumal der Umbau in Abstimmung mit dem Denkmalschutz erfolgen soll. Die Umbaumaßnahmen sind allerdings für die unmittelbaren Nachbarn mit erheblichen Belästigungen verbunden, da die dicken Bunkerwände gerade an der Südseite an vielen Stellen durchbrochen werden müssen. Zudem scheint es dem Bauherrn nicht zu gelingen eine Mindestanzahl von Parkplätzen für den neuen entstandenen Wohnraum nachzuweisen. Die vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat bei der Erteilung der Baugenehmigung und der Überwachung der Bauausführung folgendes zu berücksichtigen: 1. Der Bauherr muss entsprechend der Stellplatzsatzung eine Mindestzahl von Stellplätzen auch tatsächlich nachweisen können und nicht ablösen. Sollten diese nicht auf dem Grundstück nachgewiesen werden können, sind diese im Umfeld nachzuweisen. Möglich wäre z.B. eine verpflichtende Anmietung auf dem Gelände der Landesfachschule des KFZ-Gewerbes. Die vage Hoffnung auf den späteren Bau einer Tiefgarage ist nicht ausreichend. 2. Die Baumaßnahmen müssen den Schutz der Nachbarschaft Rechnung tragen. Ausnahmengenehmigungen für Baumaßnahmen am Wochenende oder in den Abendstunden werden nicht erteilt.Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der GRÜNEN erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4365 2019 Die Vorlage OF 346/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1: SPD, CDU, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) Ziffer 2: Einstimmige Annahme