Radfahren nicht gegen die Einbahnstraße
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Bisheriger Verlauf
17.02.2019
19.03.2019
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Radfahren gegen die Einbahnstraße ist nicht überall gestattet!
Details im PARLIS OM_4366_201919.03.2019
Anregung Ortsbeirat
Radfahren gegen die Einbahnstraße ist nicht überall gestattet!
Details im PARLIS OM_4366_2019 Partei(en): fraktionslos
S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.02.2019, OF 350/7
Betreff: Radfahren nicht gegen die Einbahnstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, daß in den Straßen des Ortsbezirks, in welchen das Radfahren gegen die Einbahstraße nicht gestattet ist mit zusätzlichen Hinweisen, wie z.B. weitere Verkehrsschilder oder Piktogramme, auf diese Regelung verstärkt hingewiesen wird. Begründung:
In diesen Straßen, wie z.B. der Damaschkeanger, kommt es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen zwischen Autos und Radfahrern die unerlaubt gegen die Einbahstraße fahren, aber oftmals glauben im Recht zu sein. Gerade im Damaschkeanger fahren in der Mittagszeit zahlreiche Schüler diese Strecke und gefährden in erster Linie sich selbst. Eine auffällige Kennzeichung, die auf das Fehlverhalten und die Gefahr hinweist, könnte die Verkehrssituation verbessern.
Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4366 2019 Die Vorlage OF 350/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Radfahren gegen die Einbahnstraße ist nicht überall gestattet!" lautet. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und 1 FARBECHTE (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FARBECHTE