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Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

15.02.2022
19.12.2022
06.11.2023
28.11.2023

Anregung Ortsbeirat

Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße

Details im PARLIS OM_1679_2022

Stellungnahme des Magistrats

Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße

Details im PARLIS ST_2778_2022

Antrag Ortsbeirat

Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße

Details im PARLIS OF_352-4_2023

Anregung Ortsbeirat

Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße

Details im PARLIS OM_4847_2023

Um was geht es?

Welche Positionen gibt es der unterschiedlichen Akteure?

Was ist der letzte Stand der Entwicklung?

Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 06.11.2023, OF 352/4 Betreff: Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße Vorgang: OM 1679/22 OBR 4; ST 2778/22 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom Dezember 2022 in Aussicht gestellte Umsetzung der Anregung des OBR vorzunehmen.

Begründung:

In der OM 1679 hieß es: "...den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird..."dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778 Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsergebnisse:

25. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4847 2023 Die Vorlage OF 352/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme