Nur ein Baum... Baumfällvorlage und Zuwegung zum geplanten Parkplatz der Wohnanlage Hedwig-Dransfeld-Straße 1/Sophienstraße 132-136
Bisheriger Verlauf
Vortrag des Magistrats
Parkplatz Wohnanlage Hedwig-Dransfeld-Straße 1/Sophienstraße 132-136 in Bockenheim hier: Baumfällvorlage
Details im PARLIS M_141_2017Antrag Ortsbeirat
Nur ein Baum... Baumfällvorlage und Zuwegung zum geplanten Parkplatz der Wohnanlage Hedwig-Dransfeld-Straße 1/Sophienstraße 132-136
Details im PARLIS OF_354-2_2017Vortrag des Magistrats
Parkplatz Wohnanlage Hedwig-Dransfeld-Straße 1/Sophienstraße 132-136 in Bockenheim hier: Baumfällvorlage
Details im PARLIS M_141_2017Antrag Ortsbeirat
Nur ein Baum... Baumfällvorlage und Zuwegung zum geplanten Parkplatz der Wohnanlage Hedwig-Dransfeld-Straße 1/Sophienstraße 132-136
Details im PARLIS OF_354-2_2017S A C H S T A N D :
Betreff: Nur ein Baum. . Baumfällvorlage und Zuwegung zum geplanten Parkplatz der Wohnanlage Hedwig-Dransfeld-Straße 1/Sophienstraße 132-136 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der geplanten Baumaßnahme 1. dem Bauträger auferlegt werden kann, sich ins Benehmen mit dem Anrainer Hedwig-Dransfeld-Straße 3 zu setzen und gegebenenfalls die Zuwegung gemeinsam zu nutzen, 2. die Planung auch tatsächlich den Erhalt der dem Augenschein nach gemäß Baumschutzsatzung erhaltungswürdigen Bäume des Grundstücks sicherstellt, 3. die Mieter*innen der Wohnanlage die geplanten 18 Stellplätze schließlich auch nutzen werden (kürzlich erfolgte Renovierung, Balkonanbau und energetische Sanierung mündete derzeit schon zu einer deutlichen Erhöhung des Mietzinses), 4. nicht davon abgesehen werden kann, Allgemeinplätze wie "Im Nahbereich zum nördlichen Gründerzeitviertel von Bockenheim ist es für Anwohner mit PKW zunehmend schwieriger, einen Parkplatz zu finden" als quasi-amtliche Begründung aufzuführen (hierzu wird auf die moderne Verkehrsforschung verwiesen), 5. vom Bauträger der Nachweis der Vermarktung der geplanten privaten Stellplätze erbracht werden kann, 6. gleichwohl Berücksichtigung findet, dass aufgrund der Zuwegung dann im öffentlichen Raum mindestens zwei Stellplätze entfallen, 7. Konformität mit der novellierten Stellplatzsatzung besteht (Zone I im vom Bebauungsplan NW 22a Nr. 1 (Frauenfriedenskirche) betroffenen Bereich), 8. es zumutbar ist, dass die Ein- und Ausbiegevorgänge auch bei Baumerhalt stattfinden (zumal hier sowohl Ein- als auch Ausfahrt fahrtechnisch komplex über eine relativ lange Strecke einspurig erfolgt), 9. berücksichtigt wurde, dass eine den Baum beeinträchtigende Bordsteinabsenkung schon deshalb entbehrlich erscheint, weil diese hier (bis auf einen austauschbaren Stein, welcher zu einem Kanaldeckel abgrenzt) schon vorhanden ist und als ehemalige Ausfahrt [sic!] länger besteht als der betreffende Baum, 10. das Überschneiden der Schleppkurve über den Wurzelbereich der Platane tatsächlich eine Begründung darstellt, wenn Fahrzeuge schon derzeit derart dicht am Baum abgestellt werden können. Sollte die Maßnahme des Bauträgers umgesetzt werden, ist als Ausgleich für den ökologischen Wert der betroffenen Platanus × hispanica neben dem das Straßenbild erhaltenen Behelf standortnah eine weitere Ersatzpflanzung eines adäquaten Baums festzusetzen.