Sanierung der Sporthalle der Friedrich-Ebert-Schule
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 11.11.2022, OF 355/11 Betreff: Sanierung der Sporthalle der Friedrich-Ebert-Schule Vorgang: EA 69/20; ST 1403/20; OA 623/20 OBR 11; B 90/21; B 312/21; V 268/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, voraussichtlich wann: 1. werden die in der Sporthalle untergebrachten Flüchtlinge umgesiedelt? 2. kann die Sporthalle wieder durch die Schule und die Sportvereine benutzt werden? 3. wird mit der Sanierung der Sporthalle begonnen? 4. wird die Sanierung fertiggestellt sein? 5. Weiterhin erhebt sich die Frage, ob die Schule und die Sportvereine während der Dauer der Sanierung die Sporthalle benutzen können?
Begründung:
Bereits im Juli 2015 wurde die Sporthalle der Friedrich-Ebert-Schule, aufgrund erheblicher baulicher Mängel, zeitweise für den Sportbetrieb gesperrt. Der Magistrat ging bereits zu diesem Zeitpunkt von einer notwendigen Sanierung aus. Mittels einer Wirtschaftlichkeitsprüfung sollte 2021 festgestellt werden, ob ein Neubau erforderlich sei, oder eine Sanierung möglich wäre. Obwohl das Auskunftsersuchen des Ortsbeirates 11 vom 10.01.2022 V 268 durch den Magistrat unbeantwortet blieb, geht der Ortsbeirat 11 davon aus, dass eine Sanierung möglich ist.dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 20.01.2020, EA 69 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1403 Anregung vom 26.10.2020, OA 623 Bericht des Magistrats vom 08.03.2021, B 90 Bericht des Magistrats vom 17.09.2021, B 312 Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 268 Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 561 2022 Die Vorlage OF 355/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die letzten zwei Sätze der Begründung gestrichen werden und der zweite Satz der Begründung durch den Halbsatz "(. .), was durch eine Wirtschaftlichkeitsprüfung bestätigt wurde." ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme