Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 62 d 1
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Partei(en):BFF
S A C H S T A N D :
Antrag vom 28.09.2022, OF 355/9 Betreff: Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 62 d 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es im unabhängig der kommenden Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen an der Diesterwegschule möglich wäre, die angrenzenden Areale auch hinsichtlich des absehbaren steigenden Bedarfs an Schulplätzen für weiterführende Schulen in die Planung eines größeren Schulstandortes einzubeziehen. Wäre es möglich, die schulischen Flurstücke 82/1 und 82/2, die sich innerhalb des Bebauungsplanes B62d Nr. 1 befinden, mit einer am kommenden Raumbedarf einer weiterführenden Schule orientierten, eigenständigen Bauleitplanung entsprechend des Bedarfs rechtssicher zu überplanen? Wäre diese Bauleitplanung zu einem späteren Zeitpunkt ggf. um weitere angrenzende Flurstücke wie beispielsweise 111 - 119/2 erweiterbar?
Begründung:
Ginnheim wächst. Die Anzahl der Schulplätze weiterführender Schulen muss schnell mitwachsen. Die Kapazitäten der weiterführenden Schulen im Ortsbezirk stoßen an ihre Grenzen. Durch viele neue Wohnungen, u. a. durch die Nachverdichtung in der Platensiedlung, werden auch viele neu hinzuziehende Kinder sehr bald einen Schulplatz an einer weiterführenden Schule benötigen. Gleichzeitig sind geeignete Grundstücke rar. Im Fall des Areals Am Mühlgarten/Ginnheimer Hohl bestünde vielleicht die Möglichkeit, dringend benötigte Schulplätze zu schaffen. Dies könnte mit einem ersten Schritt im Rahmen einer separaten Überplanung des Schulgrundstücks und evtl. angrenzende Nachbargrundstücke (unter Berücksichtigung der Interessen Eigentümern) grundsätzlich planungsrechtlich ermöglicht werden.Nebenvorlage: Antrag vom 01.02.2023, OF 444/9 Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 355/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 355/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 355/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 355/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 355/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 444/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen CDU, 1 SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme