Nachhaltige Umsetzung der von der Stadtverordnetenversammlung geänderten Gefahrenabwehrverordung im Westend
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zur Umsetzung der geänderten Gefahrenabwehrverordnung im Westend zu prüfen und ein Konzept zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit zu entwickeln. Ziel ist es, das Sicherheitsgefühl der Anwohner zu stärken und gefährdendes Verhalten zu reduzieren.
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Thema Sicherheit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
- Zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen gegenwärtig zur Durchsetzung der im Februar 2022 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Änderung der §§7, 5 und 13 der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern und im Wald im Westend geplant sind.
- Gemeinsam mit der Polizei und den Anwohnern ein Konzept mit konkreten Maßnahmen zu erarbeiten und zügig umzusetzen, wie die geänderte Gefahrenabwehrverordnung spürbar und nachhaltig umgesetzt werden kann. Diese könnten z.B. bauliche Präventionsmaßnahmen (Zurückschneiden der Büsche und Bäume, bessere Ausleuchtung der Straßen und Wege), Briefkastenaktion (Verteilung von Flugblättern mit den Telefonnummern der Schutzleute vor Ort), Erhöhung der Polizeipräsenz mit regelmäßigen Streifen v.a. in den Abend- und Nachtstunden,
- Das unter Ziffer 2.) erwähnte Konzept im Rahmen einer Bürgerfragestunde des OBR 2 öffentlich vorzustellen und zu diskutieren
Begründung
Es ist begrüßenswert, daß die Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2022 eine Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen in der Stadt Frankfurt am Main geändert und viele der auch im Westend häufig zu beobachtenden Sachverhalte klar als gefährdendes Verhalten und Ordnungswidrigkeiten kennzeichnet. Einige Beispiele: §7.1 Es ist verboten, auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen, (...) alkoholische Getränke zu verzehren oder anderen zum Verzehr zu überlassen. Dazu auch Ordnungswidrigkeit §13.(3).1 §7.2 Das Lagern oder das dauerhafte Verweilen von Personen im Geltungsbereich dieser Verordnung in einer für Dritte beeinträchtigenden Art zum Zwecke des Konsums von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist verboten. Dazu auch Ordnungswidrigkeit §13.(3).2 § 7.3 Agressives, aufdringliches, bedrängelndes Betten...sowie Betteln von, mit, mittels Minderjährigen ist verboten. Dazu Ordnungswidrigkeit §13.(3).2 Das Problem scheint auf Ebene der Stadt erkannt; diese hat der Exekutive damit konkrete Maßgaben an die Hand gegeben, die nur noch durchgesetzt werden müssen, um dem Sicherheitsbedürfnis der Anwohner gerecht zu werden. Hierzu gibt es immer wieder Beschwerden von Anwohnern, die sich in ihrem Stadtviertel nicht mehr sicher fühlen, s. z.B. Antrag OF300/2 vom 06.03.2022.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. April 2022 brachte CDU im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.05.2022 im OBR 2 abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung)