Nachhaltige Umsetzung der von der Stadtverordnetenversammlung geänderten Gefahrenabwehrverordung im Westend
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 09.04.2022, OF 358/2 Betreff: Nachhaltige Umsetzung der von der Stadtverordnetenversammlung geänderten Gefahrenabwehrverordung im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen gegenwärtig zur Durchsetzung der im Februar 2022 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Änderung der §§7, 5 und 13 der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern und im Wald im Westend geplant sind. 2. Gemeinsam mit der Polizei und den Anwohnern ein Konzept mit konkreten Maßnahmen zu erarbeiten und zügig umzusetzen, wie die geänderte Gefahrenabwehrverordnung spürbar und nachhaltig umgesetzt werden kann. Diese könnten z.B. bauliche Präventionsmaßnahmen (Zurückschneiden der Büsche und Bäume, bessere Ausleuchtung der Straßen und Wege), Briefkastenaktion (Verteilung von Flugblättern mit den Telefonnummern der Schutzleute vor Ort), Erhöhung der Polizeipräsenz mit regelmäßigen Streifen v.a. in den Abend- und Nachtstunden, 3. Das unter Ziffer 2.) erwähnte Konzept im Rahmen einer Bürgerfragestunde des OBR 2 öffentlich vorzustellen und zu diskutieren
Begründung:
Es ist begrüßenswert, daß die Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2022 eine Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen in der Stadt Frankfurt am Main geändert und viele der auch im Westend häufig zu beobachtenden Sachverhalte klar als gefährdendes Verhalten und Ordnungswidrigkeiten kennzeichnet. Einige Beispiele: §7.1 Es ist verboten, auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen, (...) alkoholische Getränke zu verzehren oder anderen zum Verzehr zu überlassen. Dazu auch Ordnungswidrigkeit §13.(3).1 §7.2 Das Lagern oder das dauerhafte Verweilen von Personen im Geltungsbereich dieser Verordnung in einer für Dritte beeinträchtigenden Art zum Zwecke des Konsums von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist verboten. Dazu auch Ordnungswidrigkeit §13.(3).2 § 7.3 Agressives, aufdringliches, bedrängelndes Betten...sowie Betteln von, mit, mittels Minderjährigen ist verboten. Dazu Ordnungswidrigkeit §13.(3).2 Das Problem scheint auf Ebene der Stadt erkannt; diese hat der Exekutive damit konkrete Maßgaben an die Hand gegeben, die nur noch durchgesetzt werden müssen, um dem Sicherheitsbedürfnis der Anwohner gerecht zu werden. Hierzu gibt es immer wieder Beschwerden von Anwohnern, die sich in ihrem Stadtviertel nicht mehr sicher fühlen, s. z.B. Antrag OF300/2 vom 06.03.2022.Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 358/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 358/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung)