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Barrierefreier Westbahnhof, jetzt!

Lesezeit: 5 Minuten
Partei(en): GRÜNE LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.03.2022, OF 364/2 Betreff: Barrierefreier Westbahnhof, jetzt! Vorgang: M 182/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Westbahnhof barrierefrei nutzbar ist. 1. Dafür sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei positiver Prüfung umgesetzt werden. Der Magistrat möge darauf hinwirken, dass die Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen, möglichst in vollem Umfang, von der Deutschen Bahn AG übernommen werden. 1.1. Einsatz von Personal und elektronisch betriebenen Treppensteigern als Unterstützung zur Überwindung der Treppenaufgänge, wo Bedarf besteht. 1.2. Erstattung von Transportkosten vom nächstgelegenen barrierefreien Bahnhof zum Westbahnhof, z.B. Taxifahrten etc., die Betroffenen dadurch entstehen, dass der Westbahnhof für sie nicht nutzbar ist. 1.3. Aufstellen von Informationstafeln, inkl. Notrufsäulen, an den Eingängen und an allen Gleisen die Betroffenen Auskunft über Unterstützungsleistungen geben, u.a. sollten die Rufnummern des Mobilitäts-Services der Deutschen Bahn aufgeführt sein. 1.4. Hinwirken darauf, dass die Deutsche Bahn über ihre Standard-Informationskanäle hinreichend darüber informiert, dass die Station Frankfurt West aktuell nicht barrierefrei nutzbar ist. 2. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen auch während der Umbaumaßnahmen gehört und beachtet werden, etwa durch die regelmäßige Unterrichtung und Anhörung des Beauftragten der Stadt für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG). 3. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass aktuelle und vollständige Infos über Aufzüge und Rolltreppen einheitlich in allen relevanten Medien (u.a. mainziel, Kanäle von VGF und RMV, etc.) präsentiert und auch in die Verbindungsauskunft des RMV eingearbeitet werden. 4. Der Magistrat möge ferner prüfen und berichten, 4.1. Wann das geplante spezifische Beratungsangebot für Frauen mit Behinderungen verfügbar sein wird und inwiefern dieses Angebot auch Unterstützung für Mobilitätsbarrieren beinhalten wird. 4.2. Inwiefern der RMV aktuelle Informationen zur Barrierefreiheit über seine zentralen Kommunikationskanäle (z.B. RMV-App) zur Verfügung stellt.

Begründung:

Mit der Ratifizierung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen im Jahr 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit für alle Menschen, ob mit oder ohne Beeinträchtigungen, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine Selbstverständlichkeit werden. Zu dieser Verpflichtung hat sich auch die Stadt Frankfurt am Main bekannt. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, den ÖPNV bis zum 01.01.2022 vollständig barrierefrei zu machen. Diese Deadline ist verstrichen und gerade in Frankfurt sind wir von diesem Ziel noch meilenweit entfernt. Mit dem aktuellen Tempo des Umbaus von Haltestellen wird es schätzungsweise noch bis zum Jahr 2035 dauern, bis vollständige Barrierefreiheit erreicht sein wird. Diese Situation ist nicht hinnehmbar. Barrieren aus dem Weg zu räumen, um allen Menschen eine Teilhabe am öffentlichen Leben und einen Zugang zu öffentlichen Gütern zu ermöglichen, ist keine Frage der Ressourcen, sondern des politischen Willens. Der aktuelle Zeitplan der Modernisierung des Westbahnhofs sieht eine barrierefreie Nutzung frühestens ab Herbst 2025 vor. Dies bedeutet, dass der Bahnhof weitere 3,5 Jahre nicht barrierefrei nutzbar sein wird. Zudem entstehen durch die Bauarbeiten zusätzliche Barrieren, die Menschen mit Einschränkungen in besonderer Weise treffen.dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.12.2021, M 182 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 46 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über Ziffer 1.2 der Vorlage OF 364/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2092 2022 Die Vorlage OF 364/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1.1, 1.3 bis 4.2: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und FDP zu Ziffer 1.2: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)