Antrag vom 06.05.2010, OF 365/12 Betreff: Schulhof Vorgang: ST 479/10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die vorbezeichnete Stellungnahme vom 24. März 2010 beruht auf einer unzutreffenden Tatsachengrundlage bezüglich der Eigentumsverhältnisse des Grundstücks zwischen Schulgelände und Straße Am Hasensprung. Wie seitens des Liegenschaftsamt am 5. Mai 2010 telefonisch bestätigt wurde, ist der entsprechende Eigentumsübertragungsvertrag bereits notariell protokolliert worden und steht - möglicherweise - lediglich die grundbuchrechtliche Umsetzung noch aus. Jedenfalls stehe das Gelände der Stadt zur Verfügung; das Schulamt werde hierüber in Kürze informiert werden. Festzuhalten ist mithin, dass mit relativ einfachen Mitteln der Schulhof erweitert werden könnte Im Übrigen hatte sich die Anregung des Ortsbeirats zur Schulhoferweiterung (OM 3969) nicht auf ein bestimmtes Grundstück beschränkt und wäre - falls tatsächlich ein Erwerb nicht möglich gewesen wäre - auch eine Anpachtung/Anmietung eines Grundstücks in Betracht gekommen. Hinsichtlich der in der Stellungnahme erwähnten Stellplätze ist noch auszuführen, dass soweit ersichtlich keine Planungen bestehen, zusätzliche - neben den bisher bestehenden - Stellplätze einzurichten, so dass bereits vor diesem Hintergrund die Stellplatzsatzung der Erweiterung nicht im Wege stehen dürfte, zumal dort in § 6 eine hier wohl einschlägige Ausnahmeregelung vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, nochmals zu der - nachfolgend wiedergegebenen - Anregung Stellung zu nehmen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der Schulhof des gegenwärtigen (Grundschul-) Provisoriums an der Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Hasensprung z.B. durch Einbeziehung des Grundstücks an der Straße Am Hasensprung erweitert werden kann und ob mobile Spielgeräte aufgestellt werden können.Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
41. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4161 2010 Die Vorlage OF 365/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2