Fußgänger- bzw. Spazierweg an der Südseite des Bahndamms zwischen der westlichen und der östlichen Unterführung der Niedwiesenstraße
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Bisheriger Verlauf
21.10.2017
09.11.2017
Antrag Ortsbeirat
Fußgänger- bzw. Spazierweg an der Südseite des Bahndamms zwischen der westlichen und der östlichen Unterführung der Niedwiesenstraße
Details im PARLIS OF_366-9_2017Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fußgänger- bzw. Spazierweg an der Südseite des Bahndamms zwischen der westlichen und der östlichen Unterführung der Niedwiesenstraße
Details im PARLIS OM_2413_201721.10.2017
Antrag Ortsbeirat
Fußgänger- bzw. Spazierweg an der Südseite des Bahndamms zwischen der westlichen und der östlichen Unterführung der Niedwiesenstraße
Details im PARLIS OF_366-9_201709.11.2017
Anregung Ortsbeirat
Fußgänger- bzw. Spazierweg an der Südseite des Bahndamms zwischen der westlichen und der östlichen Unterführung der Niedwiesenstraße
Details im PARLIS OM_2413_2017 Partei(en): FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 21.10.2017, OF 366/9
Betreff: Fußgänger- bzw. Spazierweg an der Südseite des Bahndamms zwischen der westlichen und der östlichen Unterführung der Niedwiesenstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der DB AG ins Benehmen zu setzen, um zu erreichen, dass dieser z. Z. völlig zugewachsenen Weg baldigst wieder begehbar ist. Begründung:
Der angesprochene Weg wird seit Jahren bzw. Jahrzehnten von Fußgängern genutzt. Das Terrain befindet sich zwar im Eigentum der DB AG. Über viele Jahre ist jedoch ein Gewohnheitsrecht entstanden, das vom Eigentümer zu beachten ist. Für die Bahnanlage steht zwar ein Ausbau bevor, der aber wohl nicht vor dem Jahr 2018 beginnen dürfte und damit keinen Hinderungsgrund bilden, den Spazierweg wieder zu öffnen.
Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
16. Sitzung des OBR 9 am 09.11.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2413 2017 Die Vorlage OF 366/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)