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Chaos auf dem Lohrberg beenden - Grünanlagensatzung durchsetzen!

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): SPD FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 29.04.2018, OF 368/11 Betreff: Chaos auf dem Lohrberg beenden - Grünanlagensatzung durchsetzen! Vorgang: OM 320/16 OBR 11; ST 771/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, das Chaos auf dem Lohrberg zu beenden und die Frankfurter Grünanlagensatzung vor Ort durchzusetzen. Hierbei sind an den Samstagen sowie den Sonn- und Feiertagen - im Zeitraum April bis Oktober - insbesondere folgende Schwerpunkte umzusetzen: 1. Die Zufahrtswege zum Lohrberg sind für den Lohrbergbus sowie für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Illegales Parken darf nicht toleriert werden, sondern ist zu ahnden. Verkehrsbehindernd abgestellte Kfz sind unverzüglich abzuschleppen. 2. Solange die Einfahrt in den Park nicht mit mechanischen Absperrvorrichtungen verhindert werden kann, ist mittels Sicherheitspersonal die Einfahrt zu überwachen und nur Personen mit Genehmigung ist die Einfahrt zu gewähren. 3. Im Park ist das illegale Grillen, auf nicht dafür vorgesehenen Flächen, konsequent zu unterbinden. 4. Auf den Liegewiesen ist das nicht angeleinte Laufenlassen von Hunden zu verfolgen. Der Hundekot ist von den Hundebesitzern sofort und gründlich zu entfernen. Nichtbefolgung ist zu ahnden. 5. Die Müllentsorgung ist effektiver zu organisieren. 6. Generell sind Ordnungswidrigkeiten entsprechend der Grünanlagensatzung zu sanktionieren. 7. Für die Umsetzung der, in den Punkten 1 bis 6, genannten Maßnahmen ist Personal in ausreichender Zahl einzusetzen. Die Anwesenheit von Stadtpolizei und Parkwächtern ist auch für die späten Abendstunden sicherzustellen. 8. Darüber hinaus fordert der Ortsbeirat 11 den Magistrat auf, in Frankfurt neue Grillplätze anzulegen, die abseits der Erholungsparks liegen.

Begründung:

Bereits an den ersten sonnigen Wochenenden dieses Jahres ist die Kapazität auf dem Lohrberg an ihre Grenzen gestoßen. Es trat ein unglaubliches Chaos ein. Links und rechts des Berger Weges wird verkehrswidrig in den Feldern geparkt. In den Park wird illegal mit Pkw eingefahren, Fußwege befahren und wild geparkt. vielfach wird auf nicht dafür vorgesehene Flächen gegrillt. Hunde laufen unangeleint über die Liegewiesen und hinterlassen dort ihren Kot, den wiederum die Hundebesitzer nicht beseitigen.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 320 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 771 Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3164 2018 Die Vorlage OF 368/11 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU