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Fußgängerüberweg auf der Altenhöferallee

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 22.08.2014, OF 368/12 Betreff: Fußgängerüberweg auf der Altenhöferallee Vorgang: ST 1307/13 Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Vervollständigung der Baumaßnahmen und Wegebeziehungen am Riedberg und unter Bezugnahme auf den Antrag OM 1470 vom 24.8.2012 erneut zu prüfen, ob auf der Altenhöferallee im Bereich der Anbindung der Ricky-Adler-Straße, neben der Bushaltestelle und dem Fußgängereingang zur Sportanlage Riedberg und der Kindertagesstätte, eine Querungshilfe durch die Anlage eines Zebrastreifens errichtet werden kann.

Begründung:

Mit der ST 1307 vom 2.9.2013 wurde der vorhergehende Antrag des Ortsbeirats negativ beschieden. Auch wenn der Grenzwert von 50 Fußgängern pro Stunde nicht ständig zu erreichen ist, wird die Querung der Altenhöferallee in diesem Bereich durch den Eingang der Sportanlage von zahlreichen Kindern und Jugendlichen genutzt. Mit der Fertigstellung der Wohnhäuser in diesem Bereich und der bevorstehenden Anlage eines größeren Spielplatzes auf der Fläche des Topografischen Wegs stellt die Verbindung von dem Weg Zum Taubenzehnten über den Valentin-Schmetzer-Weg zur Ricky-Adler-Straße eine wichtige Fußwegeachse aus dem Quartier Altkönigblick-West und umgekehrt in Richtung der Grünanlage am Lärmschutzwall dar. Hierbei muss aber die Altenhöferallee überquert werden, die als meistbefahrene Straße des Riedbergs durch die sehr gerade Straßenführung und die Nähe zur Landesstraße L 3019 viele Autofahrer zum schnellen Fahren verleitet. Mit einem Zebrastreifen der mäßigend auf die Fahrgeschwindigkeiten wirkt, erhöht sich die Sicherheit für querende Fußgänger und gleichzeitig die Attraktivität der Grünzugsverbindung.dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1307 Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

33. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3454 2014 Die Vorlage OF 368/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme