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Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.01.2021

Anregung Ortsbeirat

Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke Ulmenstraße

Details im PARLIS OM_7086_2021
26.04.2021

Stellungnahme des Magistrats

Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke Ulmenstraße

Details im PARLIS ST_899_2021
21.05.2021

Antrag Ortsbeirat

Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?

Details im PARLIS OF_37-2_2021
07.06.2021

Auskunftsersuchen

Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?

Details im PARLIS V_36_2021
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 21.05.2021, OF 37/2

Betreff: Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?
Vorgang: OM 7086/21 OBR 2; ST 899/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten 1. welche Anstalt des öffentlichen Rechts als Eigentümerin der Immobilie Guiollettstraße 44-46 hier gegen die Vorgartensatzung verstößt, 2. welche rechtlichen Gründe verhindern, dass die Stadt in solchen Fällen keine Durchsetzungsmöglichkeiten der eigenen Satzungen hat, 3. welche Ergebnisse bei der zwischenzeitlichen Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin erzielt werden konnten.

Begründung:

Informationsbedarf.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7086
Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 899
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 36 2021 Die Vorlage OF 37/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme