Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 21.05.2021, OF 37/2 Betreff: Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht? Vorgang: OM 7086/21 OBR 2; ST 899/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten 1. welche Anstalt des öffentlichen Rechts als Eigentümerin der Immobilie Guiollettstraße 44-46 hier gegen die Vorgartensatzung verstößt, 2. welche rechtlichen Gründe verhindern, dass die Stadt in solchen Fällen keine Durchsetzungsmöglichkeiten der eigenen Satzungen hat, 3. welche Ergebnisse bei der zwischenzeitlichen Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin erzielt werden konnten.
Begründung:
Informationsbedarf.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7086 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 899 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 36 2021 Die Vorlage OF 37/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme