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Maßnahmen zur Sicherung der wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.01.2013

Antrag Ortsbeirat

Maßnahmen zur Sicherung der wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg

Details im PARLIS OF_374-10_2013
22.01.2013

Anregung Ortsbeirat

Maßnahmen zur Sicherung der wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg

Details im PARLIS OM_1884_2013
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 08.01.2013, OF 374/10 Betreff: Maßnahmen zur Sicherung der wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge Maßnahmen ergreifen, um die wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg zwischen der Straße Am Ulmenrück und der Homburger Landstraße besser vor unsachgemäßer Benutzung zu schützen und so ihre Zerstörung aufzuhalten. Hierzu sollten zumindest Schilder aufgestellt werden, die deutlich machen, dass der Parkstreifen nur für Pkw zugelassen ist, und eventuell eine zusätzliche Begrenzung des Parkstreifens durch niedrige Holzgatter vorgesehen werden.

Begründung:

Der Magistrat hatte auf eine Ortsbeiratsanregung bereits mit Stellungnahme ST 541 vom 16.04.2009 mitgeteilt, dass der betreffende Parkstreifen nur für die Nutzung durch PKW zugelassen ist und die Einhaltung dieser Regelung durch stärkere Kontrollen in Aussicht gestellt. Leider hat dies nichts genutzt, weil weiterhin auch Lastwagen dort abgestellt wurden. Das Ergebnis ist, dass zwischenzeitlich die seitlich angeordnete Begrünung teilweise völlig heruntergefahren ist und sich der Parkstreifen auch ansonsten teilweise in einem solch desolaten Zustand befindet, dass auch PKW dort regelrecht versinken. Das führt dadurch auch beim Herausfahren von PKW zu einer noch weitergehenden Zerstörung des Parkstreifens. Da die Gestaltung des Berkersheimer Weges in diesem Bereich ursprünglich sehr gelungen war, muss dieser Zustand unbedingt durch wirksame Maßnahmen beseitigt werden, weil ansonsten durch eine fortschreitende Verwahrlosung jeder Respekt vor den Anlagen verlorenzugehen droht.Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

18. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2013, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1884 2013 Die Vorlage OF 374/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme