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Umbenennung des .Kleinen Friedberger Platzes. in Abendrothplatz

Lesezeit: 8 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.02.2013

Antrag Ortsbeirat

Umbenennung des .Kleinen Friedberger Platzes. in Abendrothplatz

Details im PARLIS OF_358-3_2013
02.04.2013

Antrag Ortsbeirat

Umbenennung des .Kleinen Friedberger Platzes. in Abendrothplatz

Details im PARLIS OF_376-3_2013
Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.04.2013, OF 376/3

Betreff: Umbenennung des "Kleinen Friedberger Platzes" in Abendrothplatz Im Schnittpunkt der Wieland-, Neuhof-, Egenolf- und Vogelsbergstraße befindet sich ein Platz, der den inoffiziellen Namen "Kleiner Friedberger Platz" erhalten hat. Dieser Platz wurde in den vergangenen Jahren sehr stiefmütterlich behandelt, diente lange Zeit als Parkplatz, zeitweise wurde ein Markt auf ihm betrieben. Zur Zeit wird dort auf Beschluss des Ortsbeirates mit den Mitteln des Ortsbeiratsbudgets das "Nordendwäldchen" errichtet. . Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem "Kleinen Friedberger Platz" zwischen der Wielandstraße, Neuhofstraße, Egenolfstraße und Vogelsbergstraße, auf dem durch den Ortsbeirat angeregt, zur Zeit das "Nordend-Wäldchen" errichtet wird, den Namen Wolfgang-Abendroth-Platz zu verleihen.

Begründung:

Wolfgang Abendroth wurde 1906 als Sohne einer sozialdemokratischen Lehrerfamilie in Wuppertal-Elberfeld geboren. Die Eltern zogen nach Frankfurt und hier besuchte Abendroth das Realgymnasium Musterschule, an dem er sein Abitur ablegte. Schon damals wohnte die Familie Abendroth in der Neuhaußstraße 5, in der Abendroth nach seiner Emeritierung auch seine letzten Lebensjahre verbrachte. Nach dem Jurastudium in Tübingen, Münster und Frankfurt am Main, wo er 1930 die erste juristische Staatsprüfung ablegte, arbeitete er als Referendar. Von den Nazis wurde ihm 1933 die juristische Arbeit untersagt. Er war Mitglied der KPD, aus der er ausgeschlossen wurde, weil er die "Sozialfaschismustheorie" kritisiert hatte. Nach der Machtergreifung der Nazis war Abendroth in mehreren illegalen Organisationen tätig (KP-Opposition, Rote Hilfe, Neu Beginnen). 1935 promovierte er an der Universität Bern mit dem Thema "Völkerrecht" mit summa cum laude. Er fand Anstellung in einer Berliner Privatbank. 1937 wurde er verhaftet und wegen Hochverrats zu 4 Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach seiner Entlassung lernte er 1941 Lisa Hörmeyer kennen, die er aber nicht heiraten konnte, da er in die Strafdivision 999 einberufen wurde, eine Art Todeskommando. Bei seinem Einsatz in Griechenland desertierte er und schloss sich der griechischen Widerstandsbewegung ELAS gegen die deutsche Besatzung an. Im Oktober 1944 geriet er in britische Gefangenschaft und wurde nach Ägypten in ein Gefangenenlager verlegt. Er begann dort und später im Trainingscenter Wilton Park Schulungskurse für Mitgefangene, um sie auf die Mitarbeit in einem demokratischen Nachkriegsdeutschland zu qualifizieren. In dieser Zeit trat er der SPD bei 1946 wurde er nach Marburg an der Lahn entlassen, wo seine Verlobte studierte Lisa Hörmeyer, die er heiratete. Da dies in den Westzonen damals nicht schnell möglich war, ging er - mit einem Empfehlungsschreiben des hessischen Justizministers, Georg August Zinn, eines Freundes aus Studententagen, versehen, nach Potsdam und legte dort sein zweites juristisches Staatsexamen. ab. Bereits in seiner Kriegsgefangenschaft war er Mitglied der SPD geworden, das blieb er auch in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Abendroth wurde u. a. Richter beim Landgericht Potsdam, 1947 Professor in Halle, Leipzig und Jena. Wegen der zunehmenden Entdemokratiesierung in der SBZ und aus Angst um seine Familie wegen seiner Mitgliedschaft in der SPD floh er 1948 noch vor der Gründung der DDR nach Bremen zu den Schwiegereltern. 1948 wurde Wolfgang Abendroth ordentlicher Professor in Wilhelmshaven und 1949 Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Bremen. Mit Hilfe des hessischen Ministerpräsidenten Georg August Zinn wurde er 1950 als ordentlicher Professor an die Universität Marburg berufen. Von 1959 bis 1963 war er auch Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen. Nach seiner Emeritierung 1972 zog die Familie nach Frankfurt. Bis zu seinem Tod 1985 wohnte Wolfgang Abendroth wieder im Hause seines Großvaters in der Neuhaußstraße 5 im Nordend. Abendroth wurde auf dem Hauptfriedhof beigesetzt. Seine Frau Lisa Abendroth verstarb 2012. Abendroths Hauptanliegen war die Entwicklung einer sozialen, demokratischen und sozialistischen Gesellschaft in Deutschland. und Europa. Diese konnte für ihn nur realisiert werden durch Weiterentwicklung der Menschenrechte und Ausbau der bürgerlichen Freiheiten. Davon zeugen seine Schriften und sein politisches Engagement. Er unterstützte die Ziele des SDS und wurde deswegen 1961 aus der SPD ausgeschlossen. Seine Emphatie galt den Verfolgten. Er verurteilte den Einmarsch des Warschauer Paktes 1968 in die CSSR und solidarisierte sich in einem Offenen Brief mit Biermann, Bahro und Havemann. Er war Mitglied des Russel-Tribunals gegen den Vietnamkrieg. Er unterstützte die Ostermarschbewegung, die Kampagnen gegen die Notstandsgesetze und die Berufsverbote. W. Abendroth kannte keine ideologisch begründete Gesprächsverweigerung: obwohl er mit einigen Erscheinungen der Studentenproteste 1968 nicht einverstanden war, unterstützt er sie nach Kräften. Obwohl er aus politischen Gründen die SBZ verlassen hatte, schrieb er Albert Norden, Mitglied des Zentralkomitees der SED, ein Kondolenzschreiben zum Ableben des ehemaligen Staatsratsvorsitzenden der DDR, Walter Ulbricht. Angriffe aus dem konservativen Lager, wie z. B. der hessischen CDU, deren Vorsitzender Walter Wallmann behauptete, er sei zurecht von den Nazis verurteilt worden, weil "der Angeklagte ja nicht für die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung, sondern für den Kommunismus gekämpft habe", entgegnete er, dass sein Kampf immer der Demokratie und den Menschenrechten gegolten habe. So kann Wolfgang Abendroth als Vorbild für eine engagierte, demokratische Streitkultur über alle ideologischen Gegensätze hinweg angesehen werden.Hauptvorlage: Antrag vom 28.02.2013, OF 358/3
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

20. Sitzung des OBR 3 am 18.04.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 358/3 wird durch die Vorlage OF 376/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 376/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 23.05.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 376/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 376/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 376/3 wird abgelehnt. Abstimmung: 7 GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)