Bebauungsplan 834 südlich Rödelheimer Landstraße/M.250 vom 20.12.2013
Bisheriger Verlauf
Vortrag des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Strukturkonzept
Details im PARLIS M_250_2013Antrag Ortsbeirat
Bebauungsplan 834 südlich Rödelheimer Landstraße/M.250 vom 20.12.2013
Details im PARLIS OF_377-7_2014Anregung Ortsbeirat
Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250
Details im PARLIS OA_490_2014Vortrag des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Strukturkonzept
Details im PARLIS M_250_2013Antrag Ortsbeirat
Bebauungsplan 834 südlich Rödelheimer Landstraße/M.250 vom 20.12.2013
Details im PARLIS OF_377-7_2014Anregung Ortsbeirat
Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250
Details im PARLIS OA_490_2014S A C H S T A N D :
Betreff: Bebauungsplan 834 südlich Rödelheimer Landstraße/M 250 vom 20.12.2013 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten der M250 mit folgenden Änderungen zuzustimmen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 834 folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Im Gebiet zwischen Ludwig-Landman-Straße/Rödelheimer Landstraße/Morsestraße soll das dort ansässige mittelständische Gewerbe erhalten bleiben und sich weiter entwickeln dürfen. Deshalb ist das Gebiet als Gewerbegebiet auszuweisen - genau wie dies beim westlich angrenzenden Teil des Plangebiets der Fall ist. Die Straße, die über vorhandene Bebauung gelegt werden soll, ist zu streichen. 2. Das an die oben genannten Flächen südlich anschließende Areal wird ebenfalls zum Mischgebiet - hier liegen ähnliche Voraussetzungen vor, so dass Wohn- und Gewerbenutzung gleichzeitig existieren können. 3. Es werden ausreichende Flächen für Kindertagesstätten im Bebauungsplan reserviert. Wenn die KT nicht als Solitärbauten ausgeführt werden können, ist vertraglich festzulegen, dass diese Bauten vorrangig erstellt und Bezugsfertig werden. 4. Nach §9 Absatz 7 und Absatz 8 des BauGB sind im Bebauungsplan mindestens 30% der Fläche für geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Diese Richtlinie ist auch in entsprechenden städtebaulichen Verträgen zu setzen.