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Änderung der Verkehrsführung und Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (III)

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.09.2012

Antrag Ortsbeirat

Änderung der Verkehrsführung und Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (III)

Details im PARLIS OF_378-5_2012
28.09.2012

Anregung Ortsbeirat

Änderung der Verkehrsführung und Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (III)

Details im PARLIS OM_1583_2012
Partei(en): CDU GRÜNE SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 10.09.2012, OF 378/5 Betreff: Änderung der Verkehrsführung und Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (III) I. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße wie folgt zu ändern: 1. Fahrzeuge, die nach links abbiegen oder geradeaus fahren wollen, werden auf einer Spur und Fahrzeuge, die nach rechts abbiegen wollen, auf der separaten Spur geführt und 2. Abs. 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO angebracht, so dass dieser "Grüne Pfeil" (nicht zu verwechseln mit dem "Grünpfeil" § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 7 StVO) zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglicht, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. II. Die Grünphase für Fußgänger soll so bemessen sein, dass auch langsame Fußgänger die ganze Straße in einem Zuge überqueren können, da der Aufenthalt auf der viel zu schmalen Mittelinsel nicht zumutbar und z.B. mit Kinderwagen gar nicht möglich ist. Die Schaltung des Grünsignals lediglich auf Anforderung soll entweder aufgehoben werden oder für Radfahrer per Kontaktschleife erfolgen.

Begründung:

Der Änderung der Verkehrsführung und die Installation eines Grünen Pfeils nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO würde den Verkehrsfluss fördern und es könnten ggf. Stauungen in der Wehrstraße vermieden, zumindest aber minimiert werden. Es soll zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglichen, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. Da während dieser Phase die Fußgänger keine der Straßen überqueren dürfen, ist auch der Verwaltungsvorschrift Genüge getan. Des Weiteren ist bei der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße / Wehrstraße folgendes zu beobachten: Während die Ampel für die aus der Wehrstraße kommenden nach rechts in Richtung Offenbach abbiegenden Fahrzeuge grünes Licht zeigt, zeigt auf die Fußgängerampel zur Überquerung des Deutschherrenufers grünes Licht. Die Autos müssen warten. Während schließlich die südliche Fußgängerampel auf dem Mittelstreifen auf rot springt und dem Autofahrer somit zeigt, dass - eigentlich - keine Fußgänger mehr die Straße queren dürften, bleibt die Fußgängerampel auf dem südlichen Gehweg der Gerbermühlstraße noch kurze Zeit auf grün. Auf dem Mittelstreifen angekommene Fußgänger und Ragfahrer sehen das grüne Signal und queren die Straße, während der Autofahrer das rote Signal sieht und die Fahrerlaubnis für sich in Anspruch nimmt. Durch die unterschiedliche Ampelschaltung fühlen sich beide im Recht. Der erzwungene Zwischenaufenthalt auf der Mittelinsel z.B. mit einem Fahrrad oder Kinderwagen ist sehr gefährlich, da die Gefährte in die Fahrbahn hineinragen. Daher ist eine ausreichend lange Ampelphase erforderlich, um das sichere Überschreiten der Fahrbahn zu gewährleisten. Drückampeln sind für Radfahrer nicht geeignet, da diese nach dem Anhalten vor der Fahrbahn denn Druckknopf nicht immer erreichen können. Kontaktschleifen sind hier die zeitgemäße Alternative.Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

14. Sitzung des OBR 5 am 28.09.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1583 2012 Die Vorlage OF 378/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme