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Umwandlung von Büro- in Wohnraum an der Kennedyallee

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.02.2017

Antrag Ortsbeirat

Umwandlung von Büro- in Wohnraum an der Kennedyallee

Details im PARLIS OF_379-5_2017
10.03.2017

Anregung Ortsbeirat

Umwandlung von Büro- in Wohnraum an der Kennedyallee

Details im PARLIS OM_1347_2017
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 22.02.2017, OF 379/5 Betreff: Umwandlung von Büro- in Wohnraum an der Kennedyallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Eigentümern der Liegenschaften Kennedyallee 87 sowie Stresemannallee 28 ein Angebot für einen städtebaulichen Vertrag zu unterbreiten, in dem sich die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet in diesen Liegenschaften Wohnnutzung zuzulassen. Im Gegenzug sollen sich die Eigentümer verpflichten einen Anteil mietpreisgebundenen Wohnraum anzubieten.

Begründung:

In Frankfurt fehlt Wohnraum, insbesondere preisgünstiger Wohnraum, während gleichzeitig ein Überangebot an Büroräumen besteht. Es bietet sich daher grundsätzlich an Bürotürme in Wohntürme umzuwandeln, beziehungsweise die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die Liegenschaft Kennedyallee 89 soll laut Pressebericht (TD Morning News vom 11.07.2016) in Wohnraum umgewandelt werden. Die angrenzenden - bisher als Büros genutzten - Liegenschaften Kennedyallee 87 sowie Stresemannallee 28 stehen jedoch ebenfalls seit einiger Zeit leer. Nach dem erwähnten Pressebericht seien in der Liegenschaft Kennedyallee 89 auf einer 2.000m2 großen Gesamtwohnfläche 62 Wohneinheiten vorgesehen. Die Liegenschaften Kennedyallee 87 sowie Stresemannallee 28 sind jedoch größer, mithin könnte hier eine deutlich größere Anzahl an Wohneinheiten erreicht werden. Hierbei bietet es sich an mittels städtebaulichen Vertrages den Eigentümern anzubieten die rechtlichen Voraussetzungen für Wohnraum zu schaffen. Wobei sich im Gegenzug die Eigentümer verpflichten sollten - im Rahmen des ökonomisch Vertretbaren - mietpreisgebunden Wohnraum anzubieten. Dieses planerische Instrument wurde beispielsweise bei dem Projekt "Drei Schwestern" in der Frankfurter Innenstadt angewendet. So könnte das Angebot an preisgünstigem Wohnraum im Frankfurter Süden erhöht werden und auch die soziale Durchmischung gewährleistet bleiben. Ein städtebaulicher Vertrag wäre an dieser Stelle auch möglich. Zum einen ist hier die Eigentümerstruktur übersichtlich, zum anderen kann hier den Eigentümern ein sogenannter "vorhabenbezogener Bebauungsplan" im Sinne von § 12 des Bundesbaugesetzbuchs in Aussicht gestellt werden, was hierbei vermutlich erst Wohnnutzung legalisieren würde, was ein solches Angebot für die Eigentümer auch hinreichend attraktiv macht. Zum Zwecke der Durchsetzung des mietpreisgebundenen Wohnraums kann in den Vertrag auch eine Vertragsstrafe vorgesehen werden.Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1347 2017 Die Vorlage OF 379/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)