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Zeilsheim: Spielplatz „Pflugspfad" wiederherstellen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.11.2016

Anregung Ortsbeirat

Zeilsheim: Spielplatzkonzept für den ganzen Stadtteil - Status?

Details im PARLIS OM_753_2016
03.02.2017

Stellungnahme des Magistrats

Zeilsheim: Spielplatzkonzept für den ganzen Stadtteil - Status?

Details im PARLIS ST_255_2017
10.04.2017

Antrag Ortsbeirat

Zeilsheim: Spielplatz „Pflugspfad" wiederherstellen

Details im PARLIS OF_380-6_2017
25.04.2017

Zeilsheim: Spielplatz „Pflugspfad" wiederherstellen

Details im PARLIS OIB_87_2017
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 10.04.2017, OF 380/6 Betreff: Zeilsheim: Spielplatz "Pflugspfad" wiederherstellen Vorgang: OM 753/16 OBR 6; ST 255/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz in der Parkanlage zwischen dem Pflugspfad und dem Pfortengartenweg wieder her zu stellen. Bei dieser Maßnahme sollten aus Mitteln des Ortsbeirates 5.000 Euro für neue Spielgeräte bereitgestellt werden. Der Spielplatz sollte für Kleinkinder bis 6 Jahre besonders gut nutzbar sein, da für die größeren Kinder in der Nähe ein besser ausgestatteter Spielplatz vorhanden ist. Der Magistrat soll zusätzlich Kontakt mit dem örtlichen Quartiersmanagement Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft aufnehmen, das ebenfalls zugesagt hat, Mittel für Spielgeräte zur Verfügung zu stellen. Die Ausgestaltung soll in enger Abstimmung zwischen der Kinderbeauftragten und dem Quartiersmanagement erfolgen, die im Rahmen einer Sprechstunde die Wünsche und Anregungen der Bevölkerung kennen gelernt haben.

Begründung:

Der Spielplatz ist heute nur noch eine Brachfläche mit Sandkasten und 2 Wackel-Spielgeräten. Für die Nutzung ist er nicht mehr geeignetdazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 753 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 255 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 87 2017 Die Vorlage OF 380/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme