Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten
Bisheriger Verlauf
Auskunftsersuchen
Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen
Details im PARLIS V_1390_2015Stellungnahme des Magistrats
Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen
Details im PARLIS ST_1444_2015Antrag Ortsbeirat
Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten
Details im PARLIS OF_353-10_2017Antrag Ortsbeirat
Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten
Details im PARLIS OF_381-10_2017Ortsbeirat Magistratsvorlage
Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten
Details im PARLIS OM_3820_2018Auskunftsersuchen
Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen
Details im PARLIS V_1390_2015Stellungnahme des Magistrats
Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen
Details im PARLIS ST_1444_2015Antrag Ortsbeirat
Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten
Details im PARLIS OF_353-10_2017Antrag Ortsbeirat
Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten
Details im PARLIS OF_381-10_2017Anregung Ortsbeirat
Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfen hier: Tausch von Landschaftsschutzgebieten
Details im PARLIS OM_3820_2018S A C H S T A N D :
Vorgang: V 1390/15 OBR 10; ST 1444/15 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: I. Dieser Antrag ersetzt den vorherigen Antrag OF 353/10. II. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. das Gebiet um die Wolfsweide zum Landschaftsschutzgebiet zu erklären, 2. im Gegenzug den Landschaftsschutzstatus des Gebietes nördlich der Sigmund-Freud-Straße (siehe OF 827/10) in weiten Teilen maßvoll aufzuheben, 3. anknüpfend an die Anregung des Ortsbeirates 10 aus dem Jahr 2015 erneut zu prüfen, ob an dieser Stelle neues Bauland geschaffen werden kann. Dabei sollen ausdrücklich von einer Bebauung ausgenommen werden: a) das Grundstück des Kleintierzuchtvereines Eckenheim, b) der Bereich der unmittelbar am "Lachgraben" anliegenden Flächen, die oberhalb des bogenförmig verlaufenden "Viehtriebes" beginnen, 4. den unter 3 b) bezeichneten Bereich (tlw. auch als "Am Lachegraben" bezeichnet) zum Naturschutzgebiet zu erklären.