Parkverbot in der Eckenheimer Landstraße vor Hausnummer 254

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Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 29.08.2022, OF 381/10 Betreff: Parkverbot in der Eckenheimer Landstraße vor Hausnummer 254 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, das Parkverbot vor Hausnummer 254 deutlich sichtbarer auszuschildern.

Begründung:

Anwohner und Besucher waren es über Jahrzehnte gewohnt vor Hausnummer 254 in der Eckenheimer Landstraße parken zu können. Inzwischen wurde ein Parkverbot erlassen, weil die schräg parkenden Wagen teilweise in den Straßenraum hineinragen. Das entsprechende Parkverbotsschild wurde aber außergewöhnlich hoch und außerhalb des normalen Sichtfeldes angebracht, so dass viele Fahrerinnen und Fahrer, darunter viele Anwohner, mit einem Bußgeld belegt wurden.Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2691 2022 Die Vorlage OF 381/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme