Bebauungsplan Nr. 834 Südlich Rödelheimer Landstraße Wohnhäuser in der Solmsstraße 52-54 erhalten, und Planungsrechtlich sichern Auf den geplanten Autotunnel unter der Bahn wird verzichtet
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Bisheriger Verlauf
25.05.2009
01.08.2009
Vortrag des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
Details im PARLIS M_113_2009Antrag Ortsbeirat
Bebauungsplan Nr. 834 Südlich Rödelheimer Landstraße Wohnhäuser in der Solmsstraße 52-54 erhalten, und Planungsrechtlich sichern Auf den geplanten Autotunnel unter der Bahn wird verzichtet
Details im PARLIS OF_384-2_200925.05.2009
Vortrag des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
Details im PARLIS M_113_200901.08.2009
Antrag Ortsbeirat
Bebauungsplan Nr. 834 Südlich Rödelheimer Landstraße Wohnhäuser in der Solmsstraße 52-54 erhalten, und Planungsrechtlich sichern Auf den geplanten Autotunnel unter der Bahn wird verzichtet
Details im PARLIS OF_384-2_2009 Partei(en): LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 01.08.2009, OF 384/2
1. Die Grundstücke der Wohngebäude Solmstrasse 52-54 werden, wie im Bebauungsplan Nr. 550 ( Bockenheim Süd) vorgesehen, als Allgemeines Wohngebiet, mit einer Grundflächenzahl von 0,4, einer Geschossflächenzahl von 2.0 und einer Geschossanzahl von V ausgewiesen und dadurch planungsrechtlich gesichert. 2. Der Autotunnel zwischen der Rödelheimer Landstraße und der Straße An der Dammheide wird aus dem Bebauungsplan gestrichen.
Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 Südlich Rödelheimer Landstraße Wohnhäuser in der Solmsstraße 52-54 erhalten, und Planungsrechtlich sichern Auf den geplanten Autotunnel unter der Bahn wird verzichtet
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:1. Die Grundstücke der Wohngebäude Solmstrasse 52-54 werden, wie im Bebauungsplan Nr. 550 ( Bockenheim Süd) vorgesehen, als Allgemeines Wohngebiet, mit einer Grundflächenzahl von 0,4, einer Geschossflächenzahl von 2.0 und einer Geschossanzahl von V ausgewiesen und dadurch planungsrechtlich gesichert. 2. Der Autotunnel zwischen der Rödelheimer Landstraße und der Straße An der Dammheide wird aus dem Bebauungsplan gestrichen.
Begründung:
1. Bei den Wohngebäuden Solmsstraße 52-54, in dem Gebiet Solmsstraße, An der Dammheide, handelt es sich um die letzen gut erhaltenen. alten und günstigen Wohngebäude. Diese sollten zur Mischung der Sozialstruktur dringend erhalten und planungsrechtlich gesichert werden . 2. Der Tunnel unter der Eisenbahn zwischen der Rödelheimer Landstraße und der Straße An der Dammheide kann zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen am Katharinenkreisel führen und ihn noch mehr belasten. Deshalb ist er aus dem Bebauungsplan zu streichen. Anlage 1 (ca. 1,1 MB)Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.05.2009, M 113
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
36. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2009, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der Freien Wähler wird die Vorlage OF 384/2 punktweise abgestimmt. Beschluss: 1. Der Vorlage M 113 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 384/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE, SPD, FDP und Freie Wähler gegen 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. Punkt 1.: CDU, 1 SPD und FDP gegen 2 GRÜNE, 1 SPD, LINKE. und Freie Wähler (= Annahme); 2 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung) Punkt 2.: CDU, SPD, FDP und Freie Wähler gegen 2 GRÜNE und LINKE. (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung)