Bebauungsplan Nr. 679 - Einspruch der Eigentümergemeinschaft Am Industriehof 3-5
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Partei(en):CDU•SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 27.04.2014, OF 384/7 Betreff: Bebauungsplan Nr. 679 - Einspruch der Eigentümergemeinschaft Am Industriehof 3-5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dem von der og. Eigentümergemeinschaft erhobenen Einspruch gegen den Bebauungsplan 679 sorgfältig zu prüfen und nach Möglichkeit stattzugeben.
Begründung:
Erst nach der offiziellen Behandlung im Ortsbeirat wurde der Ortsbeirat über die Bedenken der Eigentümergemeinschaft "Am Industriehof 3-5" gegen den Bebauungsplan informiert. Der Ortsbeirat hatte vor der letzten OBR-Sitzung am 25. 03 ein längeres Gespräch mit der Eigentümergemeinschaft und hat sich die Situation ausführlich schildern lassen. Der Ortsbeirat teilt die Bedenken der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der im Bebauungsplan vorgenommenen Überplanung einer privaten Zufahrtsstraße durch eine öffentliche Straße. Aus Sicht des Ortsbeirats sind die berechtigten Interessen der ansässigen Gewerbebetriebe durch bestehende privatrechtlich abgesicherte Wegerechte ausreichend gewährleistet. Eine öffentliche Straße würde die Möglichkeit der Eigentümergemeinschaft, auf eine vereinbarungsgemäße Nutzung der Privatstraße zu drängen, stark einschränken.Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des OBR 7 am 13.05.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3140 2014 Die Vorlage OF 384/7 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme