Kostenprüfung Radverkehrsanlage Maybachbrücke/Dillenburger Straße

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Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 04.12.2023, OF 384/8 Betreff: Kostenprüfung Radverkehrsanlage Maybachbrücke/Dillenburger Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, das Revisionsamt gemäß § 8 (5) der Revisionsordnung der Stadt Frankfurt zu beauftragen, die Realisierung der Verkehrsmaßnahme "Radverkehrsanlage Maybachbrücke/Dillenburger Straße - Nordstrang" einschließlich des Rückbaus der Radverkehrsanlage auf der May-bachbrücke auf Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen, und zwar einschließlich der Verwaltungskosten und Gebühren. Der Stadtverordnetenver sammlung ist über die Gesamtkosten und das Prüfungsergebnis öffentlich Bericht zu erstatten. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, das Revisionsamt über die Ortsbeiratsanregung gemäß Ziffer 1 in Kenntnis zu setzen.

Begründung:

Durch den Aufbau von Radverkehrsanlagen auf der Maybachbrücke und der Dillenburger Straße (sog. "Nordstrang") kommt es durch die jetzt in beide Fahrtrichtungen nur noch einspurige Verkehrsführung zu erheblichen Staus und zusätzlichen umweltschädlichen Emissionen, auch im Ortskern von Heddernheim, der jetzt wieder durch Ausweichfahrten stadtauswärts mehr Durchgangsverkehr hat. Auf der Maybachbrücke und entlang der Dillenburger Straße waren ausreichend breite Radwege in gute Zustand vorhanden, mit Ausnahme des kurzen Abschnitts Kaltmühlstraße-Hessestraße stadteinwärts. Da es in Frankfurt weit weniger sichere Straßen als die Dillenburger Straße für den Radverkehr gibt und viele Radwege und Straßen in schlechtem Zustand sind, steht die Frage im Raum, auf wessen Entscheidung hin und warum diese nicht verhältnismäßig erscheinende Maßnahme angeordnet wurde. Zu allem Überfluss müssen die erst im September des Jahres neu auf der Straße angelegten Radfahrspuren auf der Maybachbrücke jetzt wegen der Statik der Brücke wieder auf das Trottoir zurückverlegt werden, entsprechend großflächige Ummarkierungen sind erforderlich. In einer Pressemitteilung des Mobilitätsdezernates heißt es, die bauliche Situation der Brücke sei bei der verkehrsrechtlichen Anordnung "versehentlich" nicht berücksichtigt worden. Offenbar sind hier auf Seiten des federführend tätigen Amtes gravierende Fehler in der Vorbereitung des sehr eilig und unabgestimmt mit den Ortsbeiräten durchgeführten Projekts gemacht worden. Da es sich bei der gesamten Radverkehrsanlage Maybachbrücke / Dillenburger Straße um eine weitreichende Veränderung der Verkehrsführungn handelt, wirft der an sich schon unerhörte Vorgang erhebliche Fi-nanzierungsfragen auf.Hauptvorlage: Antrag vom 22.11.2023, OF 372/8 Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme