Wiederherstellung der Bewegungsfreiheit für Passanten Ecke Böhmerstraße/Oberlindau

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Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 11.05.2022, OF 386/2 Betreff: Wiederherstellung der Bewegungsfreiheit für Passanten Ecke Böhmerstraße/Oberlindau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dringend dafür Sorge zu tragen, dass die Bewegungsfreiheit für Passanten an der Ecke Böhmerstr./ Oberlindau hergestellt wird. Hintergrund der akuten Situation sind Bauarbeiten im Aussenbereich der Eisdiele in der Oberlindau 90. Die Pächter wurden vom Stadtplanungsamt Frankfurt verplichtet, den Aussengastronomiebereich vom Fussgängerbereich baulich zu separieren. Bisher war die Grenze von Grundstück und Fussgängerbereich für Passanten nicht erkennbar, das Grundstück wurde daher als Fussgängerdurchgang von der Böhmerstrasse genutzt. Nach baulicher Umsetzung der Auflagen der Stadt ist dies nicht mehr möglich (Fotos 1 und 2). Auf dem Eckbereich Böhmerstr./ Oberlindau stehen ein Briefkasten der Deutschen Post sowie ein Strassenschild. Der Abstand zwischen diesen und der Bordsteinkante betragen lediglich 0,67m (Foto 3) l. Lt. Hessischer Bauordnung / DIN 18024 ist eine Mindestdurchgangsbreite von 2,50m erforderlich. Für z.B. mobilitätseingeschränkte Personen oder Menschen mit Kinderwagen ist ein Durchgang nicht möglich. Sinnvoll ist, den Briefkasten sowie das Strassenschild Böhmerstr./ Oberlindau entsprechend, bzw. parallel zum Verlauf der Grundstücksbegrenzung Oberlindau 90 zu positionieren.

Begründung:

Akuter Handlungsbedarf, bzw. dringende Bitte von Anwohnern und den ansässigen Gastronomiebetreibern Bilder (aufgenommen zum Zeitpunkt der Bauarbeiten, 11. Mai 2022) Fotos 1 und 2, aufgenommen aus der Oberlindau (alle Fotos von der Antragsstellerin) Foto 3, Abstandssituation zwischen Strassenschild und Bordsteinkante (0,67m) Foto 4, GesamtsituationBeratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2259 2022 Die Vorlage OF 386/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme