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Neubau/Sanierung der Maybachbrücke Hier: Durchfahrtgleis am U-Bahnhof „Heddernheim“ mitplanen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

29.01.2024
15.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Neubau/Sanierung der Maybachbrücke Hier: Durchfahrtgleis am U-Bahnhof „Heddernheim“ mitplanen

Details im PARLIS OF_386-8_2024

Anregung Ortsbeirat

Neubau/Sanierung der Maybachbrücke hier: Durchfahrtsgleis am U-Bahnhof „Heddernheim“ mitplanen

Details im PARLIS OA_440_2024
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 29.01.2024, OF 386/8 Betreff: Neubau/Sanierung der Maybachbrücke Hier: Durchfahrtgleis am U-Bahnhof "Heddernheim" mitplanen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge ggf. anstehender Brückenbaumaßnahmen an der Maybachbrücke der U-Bahnhof Heddernheim zu einem Verzweigungsbahnhof mit drittem Durchfahrgleis erweitert werden kann.

Begründung:

Für den Fall notwendiger Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen an der Maybachbrücke wäre es eine möglicherweise sinnvolle Synergiemaßnahme, das derzeitig nur in Fahrtrichtung Innenstadt befahrbare nordöstliche Gleis des U-Bahnhofs Heddernheim, das u.a. zum Ausschleifen bestimmter Züge in den Betriebshof benutzt wird, in Fahrtrichtung Innenstadt zu öffnen. Das Gleis endet derzeit am Prellbock. Damit könnte ein dreigleisiger Verzweigungsbahnhof mit vielen Betriebsvorteilen entstehen: Von beiden Fahrtrichtungen könnte das dritte Gleis zusätzlich angefahren werden, bei Störungen wäre es einfacher, umzusteigen und Züge zu drehen, und das An- und Abkuppeln könnte ebenfalls störungsfreier für die nachfolgenden Züge durchgeführt werden. Mit drei durchgehenden Geleisen an diesem wichtigen Knotenpunkt der Linien U1, U2, U3 und U8 könnte der Betrieb der A-Strecke verbessert werden, und die Nutzung dieser Linien würde für Fahrgäste attraktiver.Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 440 2024 Die Vorlage OF 386/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme