Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn - Überprüfung der Stellungnahme ST 142
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Partei(en):CDU•LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 22.02.2022, OF 387/6 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn - Überprüfung der Stellungnahme ST 142 Vorgang: OM 362/21 OBR 6; ST 142/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der ST 142 abgelehnte Maßnahme der Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Seilerbahn am Mainufer in Höchst nochmals zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von gefährlichen Situationen für die Bürger/innen zu ergreifen.
Begründung:
Der Magistrat verweist in seiner Stellungnahme 142 auf das Fehlen eines Querungsbedarfs des Fußgängerverkehrs sowie auf niveaugleiche Gehwege. Beides würde eine verkehrsberuhigte Zone nicht erforderlich machen. Zum einen befindet sich der in der Stellungnahme erwähnte abgesetzte sehr schmale Gehweg in Richtung Bolongaropalast hinter einer langen Reihe von parkenden Autos und wird demzufolge nicht als Fußgängerweg wahrgenommen und fast nie benutzt. Zudem wird er von einer Mauer begrenzt. Zum anderen besteht sehr wohl ein Querungsbedarf, allein schon durch die ankommenden und abfahrenden PKWs. Zu bestimmten Zeiten (Wochenende, schönes Wetter) ist der "niveaugleiche" Fußweg in südlicher Richtung mit Ausflügler/innen, Rollstuhlfahrer/innen, Fußgänger/innen und Radfahrer/innen stark frequentiert. Radfahrer/innen ist es gestattet, an dieser Stelle gegen die Einbahnstraße zu fahren. Der Fußweg reicht in diesen Situationen für die Menge an Menschen nicht aus, folglich wird auf die Fahrstraße ausgewichen, was immer wieder zu gefährlichen Situationen führte. Durch Initiative der Bürgervereinigung Höchst gab es 2021 Kontakt zum Straßenverkehrsamt in derselben Angelegenheit. Das Straßenverkehrsamt befürwortete daraufhin die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches an dieser Stelle, die jedoch durch den Ortsbeirat anzuregen sei.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 362 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 142 Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1796 2022 Die Vorlage OF 387/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme