Ampelanlage im Kreuzungsbereich Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße geschwindigkeitsabhängig steuern
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Bisheriger Verlauf
29.07.2018
13.08.2018
Antrag Ortsbeirat
Ampelanlage im Kreuzungsbereich Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße geschwindigkeitsabhängig steuern
Details im PARLIS OF_389-11_2018Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ampelanlage im Kreuzungsbereich Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße geschwindigkeitsabhängig steuern
Details im PARLIS OM_3513_201829.07.2018
Antrag Ortsbeirat
Ampelanlage im Kreuzungsbereich Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße geschwindigkeitsabhängig steuern
Details im PARLIS OF_389-11_201813.08.2018
Anregung Ortsbeirat
Ampelanlage im Kreuzungsbereich Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße geschwindigkeitsabhängig steuern
Details im PARLIS OM_3513_2018 Partei(en): FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 29.07.2018, OF 389/11
Betreff: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße geschwindigkeitsabhängig steuern
Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampelanlage an oben genannter Kreuzung technisch so aufzurüsten, dass bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (30 KM/H) eine automatische Rotschaltung erfolgt. Begründung:
Die Wilhelmshöher Straße wird außerhalb des Berufsverkehrs häufig als Rennstrecke genutzt. Insbesondere in den Abendstunden erfolgen häufig Geschwindigkeitsüberschreitungen. Aufgrund der schmalen Bürgersteige ist das Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für das Sicherheitsgefühl der Bürger unverzichtbar. Durch die zuständigen Ämter und Behörden erfolgt eine Geschwindigkeitsüberwachung selten und in den Tagesrandstunden nie. Im Rahmen der technischen Umrüstung ist eine Ausweitung der Betriebszeit der Ampelanlage bis min. 23 Uhr wünschenswert.
Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3513 2018 Die Vorlage OF 389/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme