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Illegales und rücksichtsloses Abbiegen von Kraftfahrzeugen von der Mainzer Landstraße, stadteinwärts in die Sodener Straße, nach rücksichtsloser Wild-West-Manier, entgegen aller gesetzlicher Regelungen und oft unter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.08.2017, OF 391/1 Betreff: Illegales und rücksichtsloses Abbiegen von Kraftfahrzeugen von der Mainzer Landstraße, stadteinwärts in die Sodener Straße, nach rücksichtsloser Wild-West-Manier, entgegen aller gesetzlicher Regelungen und oft unter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die baulichen Voraussetzungen zu schaffen, um ein illegales Abbiegen von der Mainzer Landstraße (stadteinwärts, südliche Fahrbahnseite) in die Sodener Straße zu verhindern.

Begründung:

Seitdem der Bereich Mainzer Landstraße / Sodener Straße / Neuenhainer Straße / Krifteler Straße (ehemaliges Opel-Gelände) neu bebaut ist, befindet sich auf der östlichen Straßenseite der Sodener Straße die Einfahrt zur Tiefgarage von den beiden Lebensmittelmärkten (die einer Bereicherung für das Gallus darstellen). Es biegen viele Fahrzeuge (illegal) von der Mainzer Landstraße stadteinwärts fahrend in die Sodener Straße ein, um so schnell zur Tiefgarage zu kommen. Nach Angaben von sachkundigen Anwohnern geschehen tagtäglich viele gefährliche Fahrmanöver, die sowohl Autofahrer, Fußgänger in Richtung stadtauswärts gefährden, als auch Fahrzeuge, die legal die Sodener Straße in Fahrtrichtung Mainzer Landstraße benutzen. Hier muss dringend, schnellstens Abhilfe geschaffen werden. Überwachung und Ahndung von rücksichtslos falsch fahrenden PKW-Lenkern wird hier nicht zielführend sein. Nur eine bauliche Veränderung im Bereich der Mainzer Landstraße, die das illegale Abbiegen verhindert, wird hier zum Ziel führen.Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 41 Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, im Tenor die Worte "und eine Fahrbahntrennung wie beispielsweise zwischen der Schloßborner Straße und der Rebstöcker Straße anzubringen" anzufügen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2050 2017 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 391/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Annahme) zu 2.: Einstimmige Annahme