Skip to main content

Grenzwertüberschreitender Baulärm am Autobahndreieck Erlenbruch

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.06.2014, OF 392/4 Betreff: Grenzwertüberschreitender Baulärm am Autobahndreieck Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat darum zu bitten, dafür Sorge zu tragen, dass die Lärmgrenzwerte am derzeit entstehenden Autobahndreieck Erlenbruch für die Hallgartenschule, dem Kindergarten Buchwaldstr. und die umliegenden Anwohner*innen ab sofort und während der gesamten Bauzeit eingehalten werden.

Begründung:

Die im Anhang zu findende Dokumentation einer Erkundungsmessung des Baulärmes von Dipl.-Ing. H. Rottmann lässt mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit erkennen, dass die Menschen im unmittelbaren Umfeld der Baustelle am Autobahndreieck Erlenbruch grenzwertüberschreitenden Lärmbelästigungen ausgesetzt sind. Die maximale Überschreitung wird mit 24 dB an der Hallgartenschule ausgewiesen. "Zur Inheidener Straße nun Folgendes: Für WA-Gebiete gilt nach AVV-Baulärm ein Richtwert, der 10 dB(A) höher ist als für Schulen. Bei einer logarithmischen Pegelabnahme mit dem Quadrat der Entfernung ergibt die Berechnung sodann einen Wirkpegel von etwa 63 dB(A), der den Richtwert von 55 dB(A) um ca. 8 dB(A) überschreitet.", führt Hinrich Rottmann aus. Eine Bewohnerin hatte rund 62 dB(A) gemessen. Der Kindergarten in der Buchwaldstr. liegt auf halbem Weg zwischen Hallgartenschule und Inheidener Str. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der momentanen Situation, dass erhebliche Grenzwertüberschreitungen von über 5 dB mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit zu ertragen sind. Ab 5 dB besteht Handlungsbedarf. Die Belästigungen sind sofort zu beenden. Anlage Messbericht_Hallgartenschule (ca. 2,5 MB)Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 4 am 03.06.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3168 2014 Die Vorlage OF 392/4 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)