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Sporterweiterungsfläche Aufhebung der Satzung „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ‚Am Riedberg‘“

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.03.2016

Vortrag des Magistrats

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ 1. Sachstand und Kosten der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 2. Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Städtebaulichen Entwicklungsbereichs

Details im PARLIS M_56_2016
13.04.2016

Antrag Ortsbeirat

Sporterweiterungsfläche Aufhebung der Satzung „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ‚Am Riedberg‘“

Details im PARLIS OF_4-12_2016
29.04.2016

Anregung Ortsbeirat

Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee (Feldhamster) Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56

Details im PARLIS OA_3_2016
29.04.2016

Anregung Ortsbeirat

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56

Details im PARLIS OA_4_2016
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.04.2016, OF 4/12 Betreff: Sporterweiterungsfläche Aufhebung der Satzung "Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ‚Am Riedberg'" Der Ortsbeirat 12 Kalbach-Riedberg stimmt der M 56 unter der Prämisse zu, dass der Magistrat alles unternimmt, um die geplante Sportflächenerweiterung östlich der Altenhöferallee (Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick) zu realisieren.

Begründung:

Auch wenn die Satzung der Entwicklungsmaßnahme aufgehoben wird, entwickelt sich der Riedberg weiter. Es werden ca. weitere 5.000 Bürger an den Riedberg ziehen. Die bereits realisierte Sportanlage am Riedberg hat nach Aussage des betreuenden Vereins SC Riedberg schon jetzt die Belastungsgrenze erreicht. Zeitweise trainieren bis zu 10 Mannschaften gleichzeitig auf einem Kunstrasenplatz. Dem Ortsbeirat ist bekannt, das Feldhamstervorkommen derzeit die Realisierung der Sportflächenerweiterung verhindern. Feldhamster gehören zu den nach Artikel 12 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG des Europäischen Rates vom 21.05.1992) geschützten Tierarten. Wenn die Realisierung der Sportflächenerweiterung wegen der Feldhamster an dieser Stelle nicht möglich ist, sollte jedoch ein geeignetes alternatives Grundstück gesucht werden, statt auf die Baumaßnahme zu verzichten. Die Erwartungen im Stadtteil an die Sportflächenerweiterung sind groß, nachdem es im vergangenen Jahr bereits zwei Workshops unter Beteiligung der HASEG sowie des Sportamtes und des Grünflächenamtes mit Stadtteilakteuren zur Gestaltung der Sportfläche gegeben hat.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

1. Sitzung des OBR 12 am 29.04.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 3 2016 Anregung OA 4 2016 1. Der Vorlage M 56 wird unter Hinweis auf OA 3 und OA 4 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 4/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 5/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 6/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der zweiten Veranstaltung zur Planung und Entwicklung der Sportanlage östlich der Altenhöferallee am 15.10.2015 1. zu prüfen, ob eine Umsiedlung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters zu seinen Artgenossen nördlich der L 3019 möglich ist oder, sofern eine Umsiedlung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, welche Alternativen bestehen und sodann 2. die Umsetzung dieser wichtigen Sportfläche zeitnah zu realisieren." 5. Die Vorlage OF 7/12 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 16/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme