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Apollern des Bürgersteigs vor den Liegenschaften „Offenbacher Landstraße 359 bis 361“

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 17.04.2021, OF 4/5 Betreff: Apollern des Bürgersteigs vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 359 bis 361" Vorgang: OM 6949/20 OBR 5; ST 571/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 359 - 361" abzupollern.

Begründung:

Vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 359 - 361" wird - verbotenerweise - halb auf dem Bürgersteig und halb auf dem Fahrradstreifen geparkt. Die Problematik wurde seitens des Ortsbeirates bereits in der Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6949 vorgebracht. Die vom Magistrat der Stadt Frankfurt in der Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 571 ist nicht zielführend. Daher bittet der Ortsbeirat um das Abpollern des entsprechenden Stückes des Bürgersteiges.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6949 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 571 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 108 2021 Die Vorlage OF 4/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme