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Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Stadtteil Fechenheim-Nord

Lesezeit: 6 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.06.2016, OF 40/11 Betreff: Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Stadtteil Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert ein Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Stadtteil Fechenheim-Nord zu erstellen. Unter folgender Berücksichtigung: A. Fluglärm in Fechenheim mit den bereits erstellten und aktuellen Messungen. B. Verkehrslärmberechnung mit Verkehrsmengenberechnung nach Fertigstellung der Unterführung Hugo-Junkers-Straße im Bereich Wächtersbacher Straße. ( Anschluß der Hanauer Landstraße / Offenbach an die Borsigallee (Unterführung Hugo-Junkers-Straße) und der Autobahn A66 bei dann bestehendem Riederwaldtunnel. C. Lärmemmissionen aus dem Industriegebiet Fechenheim-Nord. ( Industriegebiet ohne Lärmschutzzonen ) DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau D. Lärmemmissionen von der Autobahn nach der Fertigstellung des Riederwaldtunnels. E. Lärmemmissionen nach dem Bau der S-Bahnstrecke ( Planung ist ohne eine Lärmschutzwand im Norden für den Stadtteil. ) F. Lärmemmissionen die durch den geplanten zukünftig erhöhten Güterverkehr entstehen werden. ( 120 täglich zusätzliche Güterzüge und höheren Fahrgeschwindigkeiten auf der Strecke für alle Züge ( ebenfalls ICE etc. ) ) G. Lärmemmissionen die durch den bereits bestehenden Zug- und Güterverkehr bestehen. H. Verkehrslärm der Hanauer Landstraße ( PKW, LKW und Straßenbahn ) I. Verkehrslärm der Borsigallee mit U-Bahn-Verkehr

Begründung:

Die Beschwerden der Bürger über Lärmbelästigung nehmen erheblich zu. Die Bürger des Stadtteils sind bereits verschiedenen Lärmquellen ausgesetzt. Dabei handelt es sich neben dem Fluglärm, um Strassenlärm, den Lärm von den vielen Eisenbahnstrecken, insbesondere verursacht durch die Güterzüge, Strassenverkehrslärm durch erheblichen LKW Verkehr Anteil und den Lärm aus dem Industriegebiet 24h am Tag. Im Stadtteil Fechenheim-Nord sind einige nicht unbedeutende Bauprojekte geplant, die das Quartier nicht unerheblich verändern werden. Bereits jetzt ist der Stadtteil durch umfangreiche, verschiedenartige negative Einwirkungen höher belastet, als die meisten anderen Stadtteile Frankfurts. Besonders in Hinsicht auf den Faktor Lärm wird sich zukünftig noch einiges ändern. Diese Belastungen gilt es aber auch in der Summe zu betrachten und nicht nur per einzelnem Projekt und dessen Auswirkungen auf den Stadtteil. Bei Lärmemmissionen addieren sich die Werte und führen zu einer Anhebung des Lärmpegels. Faktoren die bei diesen Gutachten berücksichtigt werden sollten: - Im Stadtteil gibt es jetzt bereits bezahlte Angebote für passiven Lärmschutzmaßnahmen für einige Wohngebäude. Das sind Schallschutzfenster und Belüftungsanlagen. Diese werden mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels dort nötig sein. Die Lärmgrenzen werden dort überschritten. - Eine amtliche Untersuchung in 2014 zum Fluglärm hat in Fechenheim-Nord Spitzenwerte von 83dB gemessen. - Das Industriegebiet Fechenheim - Nord weißt nicht die erforderliche Schutzzone zur Wohnbebauung auf. Das Industriegebiet darf 24 Stunden am Tag mit 70dB und in den Spitzen sogar kurzzeitig nachts mit 90dB und Tags mit 100dB Lärm produzieren. Dazu gehört auch Lärm der bei der Anlieferung von Waren z. B. für ein Einkaufszentrum früh am Morgen oder z.B der öfter für Unmut sorgende Motorenprüfstand von Harley Davidson. Bei der anschliessenden Wohnbebauung handelt es sich auch um ein "Reines Wohngebiet" mit Lärmwertgrenzen von 35dB nachts und 50dB tagsüber mit kurzzeitigen zulässigen Spitzenwerten von +6 dB. Diese können nicht eingehalten werden. - Die neue Verkehrsader mit Unterführung, welche die Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände des Kleeackers und dann weiter zur Autobahn A66 über die Wächtersbacher Straße / Borsigallee führt. - Die neuen Gleise der Nordmainischen S-Bahn werden zur Kapazitätserhöhung für den Güterzugverkehr und den Personenzugverkehr auf der Strecke gebaut. Gleichzeitig wird mit diesen neuen Gleisen und der Schließung des Bahnübergangs die Fahrgeschwindigkeit der Züge wesentlich erhöht. Eine Erhöhung der Geschwindigkeiten und der Frequenzen bedeutet eine wesentliche Zunahme des Lärms. Im Moment sind auf der Nordseite noch nicht einmal Lärmschutzwände für die Bewohner des Stadtteils geplant. Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist zwingend für die Kommunen. Diese haben folgende Arbeiten durchzuführen: - Erfassung und Darstellung der Geräuschbelastung in Form von strategischen Lärmkarten - Betroffenheitsanalyse, Ermittlung der Zahl der von Lärm betroffenen Personen - Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm und seine Auswirkungen - Erstellung von Aktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit Die Analyse "Lärmminderungsplanung" ist dringend notwendig und dies wurde bereits vor langer Zeit erkannt. Es wurde bereits im Jahr 2004 damit begonnen. Die Lärmminderungsplanungsentwürfe findet man auf der Webseite der Stadt Frankfurt unter: https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Faltbla tt_RF_PDF.pdf Ein dort geplanter "Runder Tisch Lärmminderung" für Fechenheim-Nord ist bisher nicht zusammengekommen. Ergebnisse sind nicht umgesetzt worden. Es wird Zeit, das Thema Lärmminderung endlich professionell anzugehen.Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 40 2016 Die Vorlage OF 40/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Stadtteil Fechenheim-Nord" durch das Wort "Ortsbezirk 11" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme