Antrag vom 05.05.2011, OF 40/5 Betreff: Anordnung von Schrägparken im Goldbergweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob das Schrägparken auf dem südlichen Teil des Goldbergweges zwischen der Liegenschaft Goldbergweg 33 und der Einmündung Mathildenstraße - unter der Berücksichtigung, dass eine Mindestgehwegbreite von 1,50 m verbleibt - angeordnet werden kann. Die Mindestgehwegbreite von 1,50 m ist ggf. durch Drängelgitter abzusichern.
Begründung:
Im Goldbergweg und in den davon abgehenden Straßen herrscht zum Teil Parkplatzmangel. Durch das Anordnen von Schrägparken in dem o.a. Abschnitt könnten Parkplätze hinzugewonnen werden. Weiter würde durch diese Maßnahme der Straßenquerschnitt verringert, was einem Übertreten der vorgegebenen Geschwindigkeit von 30 km/h entgegenwirken würde.Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
2. Sitzung des OBR 5 am 27.05.2011, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 73 2011 Die Vorlage OF 40/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme