Antrag vom 20.06.2022, OF 403/2 Betreff: Erhaltungssatzung statt Mietsteigerungspotenzial Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darauf zu achten, dass nach dem Verkauf des Mietshauses Appelsgasse 6 die Erhaltungssatzung E47 streng eingehalten wird und kein "erhebliches Mietsteigerungspotential nach Sanierung" ausgenutzt wird, um derzeitige Mieter*innen zu verdrängen. 2. hierzu gegenüber den bisherigen Eigentümer*innen und Maklern die Durchsetzung der Erhaltungssatzung E47 klarzustellen. 3. bei erfolgten Verkauf der Immobilie eine Abwendungserklärung seitens der Käuferin zu erwirken, die eine erhebliche Mietsteigerung bzw. die Verdrängung der derzeitigen Mieter*innen ausschließt. 4. Sollte eine solche Abwendungserklärung nicht erfolgen, vom städtischen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.
Begründung:
Besagte Immobilie wird von der Firma Colliers in der aktuellen Ausgabe "PRIVATES EIGNTUM" von Haus und Grund beworben (Seite 5). Die Immobilie wird trotz "sanierungsbedürftigem Zustand" für 1,4 Mio. EUR angeboten. Der Hinweis auf "erhebliches Mietsteigerungspotential nach Sanierung" lässt vermuten, dass hier nach dem Kauf eine erheblich mietsteigernde Sanierung erfolgen könnte, mit den im Stadtgebiet inzwischen bekannten Folgen für die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Quartier. Genau diese zu schützen ist Ziel der Erhaltungssatzung und mithin Aufgabe der Stadt.Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2440 2022 Die Vorlage OF 403/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)