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Wohnungsbau auf dem Gelände der FES Hauptverwaltung an der Weidenbornstraße

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.11.2019, OF 403/4 Betreff: Wohnungsbau auf dem Gelände der FES Hauptverwaltung an der Weidenbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die in den Neunzigerjahren unter dem Planungsdezernenten Wentz diskutierte Verlagerung der FES-Hauptverwaltung aus dem gegenwärtigen reinen Wohngebiet an einen verkehrsgünstigeren Standort, wie z.B. dem Riederwald, möglich ist und ob die damals vorgeschlagene Blockrandbebauung am Standort Weidenbornstraße umgesetzt werden kann.

Begründung:

Die FES-Hauptverwaltung liegt in einem reinen Wohngebiet direkt am Günthersburgpark. Der Schwerlastverkehr der FES und damit die Umweltbelastung ist erheblich. Gerade in Zeiten knappen Wohnraums wäre es daher sinnvoll, die Pläne der Neunzigerjahre nochmals zu diskutieren, um ggf. ein attraktives, städtisches Wohnquartier an diesem Standort zu entwickeln. Ein Wohngebiet dort würde auch langfristig die Gestaltung der Verkehrsberuhigung und des sicheren Zugangs zur KITA Drachenhöhle ermöglichen.Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsergebnisse:

36. Sitzung des OBR 4 am 26.11.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 403/4 wurde zurückgezogen.