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Zusatzkosten für den Umbau der Gießener Straße

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 21.11.2017, OF 404/10 Betreff: Zusatzkosten für den Umbau der Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Kosten für die vollständige Wiederaufnahme und Neuverlegung des Pflasters auf dem U-Bahn-seitigen Gehsteig in der Gießener-Straße zwischen Sigmund-Freud-Straße und Endhaltestelle U 5 entstehen, ob hierfür neue Pflastersteine benötigt werden und wer die so entstehenden Kosten trägt.

Begründung:

In der Gießener Straße ist gegenwärtig das gesamte neu verlegte Pflaster Pflasters auf dem U-Bahn-seitigen Gehsteig zwischen Sigmund-Freud-Straße und Endhaltestelle U 5 wieder aufgenommen worden. Gleichzeitig sind zusätzlich neue Pflastersteine angeliefert worden. Dies hat offensichtlich damit zu tun, dass die Laternen zur Beleuchtung dieses Straßenabschnitts auf diese Straßenseite verlegt werden müssen, nachdem die bisherigen Laternenpfähle auf der gegenüberliegenden Straßenseite mitten im neu vorgesehenen Bordstein stehen. Letztere Tatsache war jedoch bereits bei Verlegung des neuen Pflasters deutlich erkennbar. Da die Aufhebung und Neupflasterung sicherlich Kosten verursacht, sind diese Kosten somit zumindest grob fahrlässig, entweder von der bauausführenden Firma oder von den bauüberwachenden Mitarbeitern der Stadt Frankfurt verursacht worden und somit von einer der beiden Seiten zu tragen. Um dies zu klären ist eine Auskunftserteilung erforderlich, um sicherzustellen, dass diese Kosten nicht in der Gesamt-Abrechnung der Baumaßnahme untergehen und dann letztlich auf den Steuerzahler überwälzt werden.Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 696 2017 Die Vorlage OF 404/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme